Gemeinde will Bauland in Gartenland umwandeln
Wir haben ein 1000qm großes Grundstück, das sehr schmal und lang ist. So dass wir keine Möglichkeit für weitere Parkplätze haben. Hinter unserem Grundstück IST eine Fläche für die ein Bebauungsplan seit 2004 besteht. Die Fläche wurde aber noch nicht erschlossen. Vor 1 Jahr haben wir dem Nachbarn 550qm (Bauland nach gültigem Plan) für 45€/qm abgekauft. Jetzt möchte das Bauamt den Plan ändern und weil es schöner aussieht soll auf unserem Land künftig kein Baufenster mehr liegen. Es soll auch auf den Stichweg verzichtet werden, so dass das Grundstück faktisch nicht mehr erreicht werden kann. 3 Fragen: Ist das rechtens? Was kann ich sinnvolles unternehmen? Macht es Sinn, dass ich das Grundstück meinem 18J. Sohn überschreibe und dann aus dieser Situation heraus das 550qm Grundstück in eine echte Insellage käme.
Mfg Oliver
2 Antworten
Ich rate Dir zu einer Rechtsschutzversicherung und einem Anwalt der darauf spezialisiert ist. Gegen die zu kämpfen, die am längeren Hebel sitzen gleicht Don Quichotes Kampf gegen Windmühlen. Viel Glück auf jeden Fall!
Keine Ahnung, ob Die Dir beim Umschreiben die Wertminderung (damaliger Grundstückspreis Minus Gartenlandpreis = Differenzbetrag) als Wertminderung durch Umzonung zurück erstatten müssen plus Wertsteigerung des Baulandwerts bis heute.
Ansonsten rate ich dir daraus einen Strebergarten zu machen zu parzellieren und das zu vermieten, da bekommst Du wenigstens Geld dafür, oder es raschmöglichst zu erschliessen: Weg, Abwasser und ein Bauprojekt darauf zu stellen: Wohnkontainer und die an Studenten zu vermieten. Dann ist es sofort bewohnt, erschlossen, dann könnsen sie ja es nicht mehr zurück zonen.
Lass Dicha ber sofort juristisch beraten.
So einfach wie 7 stern schreib ist es nicht. Ein Schrebergarten ist keine Bebauung. Container aufstellen ist auch Genehmigungspflichtig. Ein Anwalt ist teuer und macht auch nur das, was man ihm sagt. Rede lieber mit der Gemeinde ( Bürgermeister, Bauamtsleiter ) und erkläre denen die Insellage, denn beim Notar ist es zwingend notwendig, das jedes Grundstück eine Zufahrt hat. Evtl. macht dann die Gemeinde eine Ortsabrundung, die dein Grundstück noch einschliest. Der neue Bebauungsplan muss 4 Wochen öffentlich zur Einsicht ausgelegt werden. In der Zeit kannst du Einspruch dazu erheben. Probiere es erst einmal friedlich zu regeln, einen " dummen" Anwalt kannst du immer noch nehmen.