Haus verkauft trotzdem Grundsteuer fällig?

9 Antworten

Der 15.9.2019 ist in 7 Monaten!

Oder meinst Du den 15.9.2018?

Egal- schau in den Kaufvertrag.

Dort steht üblicherweise, dass Nutzungen und Lasten mit dem Datum der Eintragung auf den Käufer übergehen.

Dass bedeutet, dass Du für die noch von Dir gezahlte Grundsteuer für ds laufende Jahr einen Erstattungsanspruch gegen den Käufer hast, wenn er die Steuer nicht selbständig an die Gemeinde zahlt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
lesterb42  27.02.2019, 09:27
Dort steht üblicherweise, dass Nutzungen und Lasten mit dem Datum der Eintragung auf den Käufer übergehen.

Das ist möglich, aber eher unüblich. Nutzen und Lasten gehen normalerweise mit Kaufpreiszahlung oder am Monatsersten nach Kaufpreiszahlung über. Die Eigentumsumschreibung ist vollkommen willkürlichund hängt vom Arbeitsstand in den Grundbuchämtern ab.

Helmuthk  27.02.2019, 09:58
@lesterb42

Wie viele Kaufverträge sind Dir schon über den Weg gelaufen?

Mir in meiner Praxis schon viele.

lesterb42  27.02.2019, 10:01
@Helmuthk

Was soll ich sagen? Ich war jahrelang in der Bewertungsstelle und in der Grunderwerbsteuerstelle eines Finanzamts tätig. Aktuell betreibe ich einen Grundstückshandel (rd. 5 Verträge/Jahr). Also Verträge an denen ich beteiligt war rd. 100, fremde Verträge mehrere tausend.

Helmuthk  27.02.2019, 17:24
@lesterb42

Und was stand in den vielen Verträgen über den Übergang von Nutzen und Lasten?

lesterb42  27.02.2019, 17:37
@Helmuthk

Habe ich bereits geschrieben: Mit Kaufpresizahlung.

Ob das bei Dir auch so abläuft - k.A:

Bei uns wurden dem alten Eigentümer zwei Grundsteuer-Raten belastet, die aber nach erfolgter Umschreibung erstattet wurden. Dem neuen Eigentümer wurde die Grundsteuer nachbelastet. Hier handelte es sich um einen Eigentumsübergang per 1.1.2018

Als ich mein Elternhaus verkauft habe, musste ich auch für das ganze Jahr Grundsteuer bezahlen, obwohl der Verkauf im Oktober war.
Auf dem Grundstück war noch einiges zu entsorgen, wofür eine Mulde nötig war. Diese Kosten hat dann der neue Eigentümer übernommen.

Ja wenn du erst zum 15.09.2019 ??? dein Haus verkaufen möchtest, dürfte wohl die Grundsteuer für 2019 für dich fällig werden.

https://www.recht-finanzen.de/faq/408-wer-zahlt-die-grundsteuer-bei-eigentuemerwechsel

Wer also unterjährig verkauft, das heißt an irgendeinem anderen Datum als dem 1. Januar, muss trotzdem für das laufende Kalenderjahr die Grundsteuer bezahlen, auch wenn der neue Eigentümer schon einige Monate das Haus oder die Eigentumswohnung besitzt.