Einzelunternemen - soll ich KFZ Zulassung auf Firma o. privat machen um Vorsteuer geltend machen

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Danke, es ist auch so gedacht, ich werde bestimmt nicht mit 2.2 l einkaufen fahren :), hatte nur Angst dass FA mir die MwSt. nicht anerkennt wenn ich den Wagen "normal" zulasse. Andere Frage: wenn ich den 2. Wagen wirklich nur gewerblich nutze brauche ich Fahrtenbuch zu führen (?) und die 1% nicht versteuern, oder? es ist einfach so, dass ich (wegen Länge) meine Ware nicht mit dem kl. Wagen transportieren kann, deswegen kaufe ich ein Kombi, die Fahrten sind sehr unregelmässig (manchmal nur 1x im Monat) nur deswegen ständig auf Mietwagen angewiesen zu sein ist sehr lästig und im Endeffekt auch teuer.

Mannie1  21.09.2009, 11:00

Wenn du den Wagen nur gewerblich nutzt, dann sollst du Fahrtenbuch führen. Sonst mußt du den Wagen auf für private Nutzung versteuern.

Wenn Du noch einen Privatwagen hast und das Finanzamt glaubt, daß Du den neuen nur in der Firma verwendest, kann es günstiger sein, ihn auf die Firma zuzulassen. Rechne das mal durch. Bei Zulassung auf die Firma setzt Du Afa an, tatsächliche Kosten für Reparatur und Benzin usw. und machst die Vorsteuer geltend.
Wenn Du viele Kilometer fährst, kann es auch günstiger sein, wenn Du in der Firma ein Kilometergeld für Fahrten mit privatem PKW ansetzt. Dann kannst Du allerdings keine Afa und keine VSt ansetzen.
Im Zweifel, frag lieber Deinen Steuerberater.

Da solltest du dich aber sehr, sehr gründlich vorher informieren. Ein Fahrzeug, das als Firmenwagen angemeldet wird, kann nur über mehrere Jahre abgeschrieben werden, nicht auf einmal. Darüber hinaus musst du in den meisten Fällen ein Fahrtenbuch über geschäftliche und private Fahrten führen, und zwar lückenlos. Ein Fahrzeug für gemischte Nutzung (geschäftlich + privat) kann darüber hinaus nicht zu 100% abgesetzt werden - und dem entsprechend auch nicht die MwSt. Die Anschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs zur geschäftlichen Nutzung lohnt sich in der Regel nicht, nur die Anschaffung eines Neufahrzeugs. Die ganze Angelegenheit ist relativ komplex und sollte dir vom Steuerberater vorgerechnet werden, denn es gibt allerlei Haken zu berücksichtigen.

Schau mal zum Beispiel hier nach: http://www.bonn-steuerberater.de/die-gemischte-nutzung-eines-firmenfahrzeuges-eine-ertragsteuerliche-betrachtung/

Für Einzelunternehmer können besondere Bedingungen gelten.

Als Einzelunternehmen wird das FA nur einen Wagen für gewerbliche Nutzung akzeptieren. Den lässt Du ganz normal auf "Mario Nachname" zu. Wenn Du noch einen 2. Wagen hast, nutzt Du diesen nur für private Fahrten. Dann kannst Du den Firmenwagen voll absetzen. Wenn Du den Firmenwagen aber auch privat nutzt und keinen Privatwagen hast, kannst Du das pauschal, z.B. 70/30 Gewerbe/Privat, machen oder Du führst ein Fahrtenbuch.

Es ist jedoch sehr ratsam für die Jahresabschlüsse immer einen Steuerberater mit einzubeziehen, dann bist Du auf der sicheren Seite. Eine Ausgabe die sich wirklich lohnt.

Also zu Verständnis, das "privat Auto" (Kleinwagen) wird 50/50 privat und gewerblich (Gewerbe der Ehefrau) genutzt, wir benötigen aber ein Wagen für Langstrecken z.B. Messen (auch in Ausland) und Kurzstrecken (z.B. Veranstaltungen/Präsentationen bei Vereinen- da kann ich meine Ware in kl. Wagen nicht rein packen).

Mir geht’s in erster Linie um Vorsteher – es ist ein Vorführwagen – MwSt. ist ca. 4000€. Wird es vom FA anerkannt als privat Zulassung, oder soll ich doch Gewerbeschein für Zulassung mitnehmen – privat Zulassung Halter A.A, Gewerbe auch A.A. Oder ist es bei Einzelnunternehmen egal, es zählen dann nur die Tatsachen über Nutzung? Mario

Mannie1  21.09.2009, 10:58

Bei Einzelunternehmen ist es egal! Hauptsache du deklarierst beim FA die Nutzung und führst Fahrtenbuch (oder kannst du auch Privatnutzung pauschal versteuern - da muß man aber genau berechnen, was sich lohnt!)