Einschreiben bei Nachbar abgeben zulässig?

8 Antworten

Diese Zustellungsform ist nicht zulässig, weil mit der "Zustellung" ein Nachweis erbracht werden soll, dass der Empfänger das Einschreiben erhalten und damit unterstellt werden kann, dass er vom Inhalt Kenntnis erlangt hat. Im übrigen handelt es sich hierbei wohl NICHT um ein Einlegeeinschreiben sondern um ein Übergabe-Einschreiben - und was sagt uns der Name ? >>> Übergabe an den Empfänger, also wäre die Benachrichtigungskarte angezeigt gewesen - oder ist die inzwischen auch schon abgeschafft ? Apropo FRISTVERLETZUNG: Auch bei Übergabe-Einschreiben: Durch Einlegen des Benachrichtigung gilt der Brief als zugestellt !!!

asti76  22.06.2007, 11:36

Die Post bringt es ja sogar fertig Pakete vor die Haustür zu stellen - habe ich schon mit eigenen Augen gesehen. Naja!

ETEAM  22.06.2007, 12:20
@asti76

ja kann ich bestätigen...

Ich glaube es gibt verschiedene Einschreiben. Z.B. auch Einwurfeinschreiben, dass keine Unterschrift des Adressaten erfordert. Bei denen wo die persönliche Unterschrift des Empfängers erforderlich ist, darf auch kein Nachbar oder Verwandter unterschreiben, da hast du schon Recht (bezgl. Fristen etc.). Wenn es ein Einwurfeinschreiben war, hat sich der Biefträger sicher nur mit der Unterschrift des Nachbarn abgesichert, dass der Brief angekommen ist. Auf jeden Fall könnte man ihn mal darauf ansprechen.

Ich bin nicht sicher, ich glaube, es ist zulässig. Versicherte Pakete sind ähnlich wie ein Einschreiben und können auch bei Nachbarn abgegeben werden. Wenn ich ein Einschreiben, z.B. eine Kündigung, an den Geschäftsführer einer Versicherung oder Arbeitgegeber sende, wird das ja in der Regel nicht vom genannten Empfänger selbst entgegengenommen/unterschrieben, sondern von irgendeinem Angestellten.

Wenn das bei Dir dadurch ein Fristenproblem gibt, könntest Du die "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" verlangen. Es ist ja nachweisbar, dass nicht Du das Einschreiben quittiert hast.

Es ist grundsätzlich zulässig! Außerdem hat sich der Nachbar sicherlich nicht drum geprügelt, Ihre Post engegenzunehmen. Vielmehr will sich dadurch der Postzusteller Aufwand sparen, weil er selbst, wenn er das Einschreiben nicht zustellen kann, mehr Papierkram, dprich mindestens eine Abholkarrte ausfüllen kann. Viele Privatzusteller kriegen eine Zustellungsprämie. Also weg ist weg und im Zweifel zugestellt ist abgehackt!

Es gibt Einschreiben gegen Rückschein, da kann auch der Nachbar unterschreiben. Dann gibt es Einschreiben gegen Rückschein eigenhändig, da muß der Empfänger selber unterschreiben. So war das zumindest mal, ob das heute noch gilt, weiß ich nicht