Darf das einfach so abgerechnet werden. Lastschrift, Inkasso?
Hallo
am 06.10. war ich für 107,18€ beim einkaufen. Ich hab mit Karte bezahlt und den Beleg unterschrieben. Zu diesem Zeitpunkt war mein Konto nicht genügend gedeckt und der Betrag wurde nicht abgebucht.
Mir war das gar nicht so bewusst (ist ein 2. Konto auf dem ich nicht so oft nachschaue, da ich eigentlich nur ab und zu Geld überweise und ansonsten immer wieder mal damit zahle...) Nun kommt ein Schreiben von einem Inkassounternehmen. Sie schreiben folgendes:
"Mit dem Scheitern dieses Lastschrifteinzugs befanden Sie sich bereits im Verzug (vgl. Palandt, 73. Auflage, § 286 Rn 25, Prinzip der Selbstmahnung). Hinzu kommt, dass eine schuldhafte Verletzung der Lastschriftabrede (vgl. BGH NJW 2009, 3570, 3571) vorliegt, so dass die Nebenforderungen auch unter diesem Gesichtspunkt ersatzfähig sind.
Inzwischen hat uns die Ingenico Payment Services GmbH mit der Durchsetzung der offenen Forderungen beauftragt. Als registriertes Inkassounternehmen sind wir berechtigt, gemäß RVG abzurechnen, so dass sich unsere Forderungen wie folgt zusammensetzt:
- Hauptforderung (ursprünglicher Kaufbetrag) 107,18€
- Bankrücklastschriftkosten 1,50€
- Adressermittlungskosten 10€
- Verzugsschaden der Ingenico Payment Services GmbH 9,90€
- Geschäftsgebühr (§§ 280, 241, 286 BGB, NR. 2300 VV RVG) 45€
- Auslagen (§§ 280, 241, 286 BGB, Nr. 7002 VV RVG) 9€ offener Rechnungsbetrag: 182,58"
ist das alles rechtens? Ich finde das krass viel, weil das fast so hoch ist wieder Rechnungsbetrag an sich. Habe ja vorher nicht einmal eine Rechnung, Mahnung oder irgendwas bekommen, dürfen die das einfach so abrechnen?? Kann ich mich irgendwie dagegen wehren?
Liebe Grüße Janine
5 Antworten
1. HF dürfte ja klar sein
2. Rücklastschriftkosten sind sehr günstig - auf jeden fall zu zahlen
3. Adressermittlungskosten - auch günstig und auch auf jeden Fall zu zahlen
4.-6. da kann man dann drüber streiten, da schon der eigentliche Gläubiger ein Zahlungsdienstleister zu sein scheint dem namen nach bzw. zumindest die Zahlugnsmodalitäten für diesen Abwickelt scheint es zweifelhaft zu sein das dieser für das weitere inkasso ein Inkassobüro benötigt (erst recht nicht im ersten schritt). Daher würde ich Punkt 1-4 zahlen (an den Gläubiger), den rest zurückweisen.
Dennoch bleibt zu erwähnen: deine Bank muss dich über die geplatzte Lastschrift informieren. Hat sie das nicht ist sie ggf. haftbar für die Schäden.... hat sie aber bist du an der Situation nicht ganz unschuldig.
Durchsetzbar und angemessen sind: Hauptforderung, Rücklastschriftgebühren, Adressermittlung, Verzugsschaden (allerdings keine 10€, ich würde 2€ ansetzen).
Das würde ich zweckgebunden an Ingenico überweisen. Dem Rest widersprechen
Defenitiv ein Fall für einen Anwalt... vielleicht sind Anwälte unter uns... ich würde mir die 45€ für Auslagen genauer ansehen, mir kommt das komisch vor.
Geh besser schnell zu einem Rechtskundigen sonst kommen noch mehr Kosten dazu.
also da wird ein Anwalt auch nicht viel dran ändern können. 45€ sind in dem Fall nicht überzogen.
Nun ein Anwalt kann ja besser beurteilen wie ich ob das rechtens ist wenn man ganz sicher sein will. Auch ich denke das es rechtens ist aber 45€ Auslagen find ich doch recht happig im Vergleich zu den anderen aufschlägen
ich hoffe dass hier ein Anwalt ist der mir helfen kann. wenn ich jetzt zu einem Anwalt gehen würde würde der viel mehr für die Beratung verlangen als der gesamte forderungsbetrag ist :/
mich wundert es vor allem, dass vorher keine Rechnung oder Mahnung kam sondern direkt mit extra Zahlungen...
Hauptforderung, Bankrücklastschrift- und Adressermittlungskosten sind ohne Frage rechtens und erfrischend niedrig.
Punkt 4 ist zu ungenau. Worin besteht der Verzugsschaden, wodurch entstehen ausgerechnet 9,90 €.
Inkassovergütung unter 5 und 6 halte ich für gegenstandslos, wenn überhaupt dann nur 0,3 Gebühr und 3,- € Auslagenpauschale.
Wenn du mit Karte bezahlst bist du verpflichtet dafür zu sorgen, dass dein Konto ausreichend Deckung aufweist. In dem Punkt sind die Ausführungen des Inkassobüros also korrekt.
Zahle also 119,- € gerunden an die Ingenico Payment Services GmbH und deklariere dies als Hauptforderung, Rücklastschrift und Adressermitlungskosten.
Versuch das zu erklären, schlage dem Inkasso Unternehmen eine Vergleichszahlung vor. Vielleicht kannst du den Betrag noch etwas drücken. Ansonsten bezahl das lieber das wird sonst noch 3 mal Teurer.
Warum du keine Rechnung / Mahnung erhalten hast kann ich dir auch nicht beantworten. Ein vergleich wäre dem Inkasso Unternehmen vorzuschlagen das du den Rechnungsbetrag bezahlst und einen teil der Inkasso gebühren. Ich weiß ja nicht wie deine Finanzielle Situation ist, Anwalt würde ich nur zu rate ziehen wenn du ne Rechtsschutz Versicherung hast.
mir war das ja gar nicht bewusst dass das noch offen ist
Was hast du mit dem Benachrichtigungsschreiben deiner Bank gemacht die dich über die fehlgeschlagene Lastschrift informiert hat?
würden die bei so etwas zustimmen? die haben ja damit auch ihren aufwand und somit kosten..
Rechtsschutz habe ich nicht, bin auszubildende und Anwalt wäre wohl zu teuer...
ich frage mich ob es vielleicht ein Gesetz gibt, das vorschreibt dass zuerst eine Mahnung, Rechnung kommen muss, bevor man gleich solche gebühren aufschlägt..
dachte dass ich das mal so in der schule gelernt hätte..
ich habe kein benachrichtigungsschreiben bekommen.
das ist eine onlinebank, allerdings habe ich auch keine email bekommen. nur gerade auf dem Konto mal nachgesehen...
aber wie gesagt ist ein zweitkonto und da schaue ich nicht oft nach, ich überweise immer wieder mal eigentlich genügend geld und bezahle dann damit eine zeit lang...
Das stimmt die Bank schickt auch Immer eine Information raus. Also ich würde mich sofort mit dem Inkasso Büro in Verbindung setzen. Ein Gesetz gibt es da schon das die keine Mondsummen aufruffen dürfen, aber in deinem Fall bewegen die sich da noch im Rahmen.
was soll ich denen vom inkassobüro sagen?
Na das du von der Sache nichts mitbekommen hast und das du noch in der Ausbildung bist und dir das nicht leisten kannst.
was genau ist eine Vergleichszahlung?
ich seh das ja ein, dass der Rechnungsbetrag bezahlt werden muss, mir war das ja gar nicht bewusst dass das noch offen ist.
aber dürfen die das einfach ohne eine Rechnung oder Mahnung zu schreiben???
ja, teurer würde es werden :(