3 Tage Räumungsfrist für Abstellraum. Ist der kurze Zeitraum rechtlich zulässig?
Mein Vermieter schrieb mir per Email, dass ich 3 Tage Zeit habe meinen Schuppen zu räumen und zu reinigen, da er daraus eine Gemeinschaftseinrichtung machen möchte. Bisher hab ich dort meine Gartenutensilien und mein Fahrrad gelagert. Die Räumung an sich ist nicht das Problem, allerdings bin ich gerade jetzt im Urlaub im Ausland (mein Vermieter weiss das noch nicht) und bin zum Ende der Frist definitiv nicht zu Hause.
Wieviel Vorlaufzeit ist rechtlich eigentlich vorgesehen für so eine Räumung? Was ist, wenn der Vermieter mir nicht glaubt, dass ich im Urlaub bin (Mein Partner ist in meiner Abwesenheit in meiner Wohnung)?
Folgendes steht im Mietvertrag: Die Mitbenutzung ist kostenfrei und in der vereinbarten Miete nicht kalkuliert und nicht enthalten. Der Vermieter ist aus sachlichen Gründen jederzeit berechtigt, die dem Mieter insoweit lediglich gestattete Sondernutzung zu widerrufen. Als sachlicher Grund gelten insbesondere Streitigkeiten unter verschiedenen Mietern des Anwesens über die Nutzung der Flächen/Einrichtungen.
Die eigentlich Situation ist, dass mein Vermieter mich bei jeder Kleinigkeit massregelt und mir ständig für alles die Schuld zuschiebt, auch wenn ich definitiv nicht schuldig bin. Ich bin eher der ruhige Typ und hab bisher immer nur Ja und Amen gesagt um Konflikte zu vermeiden. Nun habe ich mich das erste Mal verteidigt und meinem Vermieter gesagt, er solle doch bitte nicht meinen Garten betreten und meine Pflanzen abschneiden, woraufhin er garnichts antwortete (nicht mal eine Entschuldigung) und dann kam eben diese Mail als Trotzreaktion...
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Könnte sein, daß der Vermieter nach Ablauf der Frist dein Eigentum entsorgt.
Dein Partner sollte deine Sachen in Sicherheit bringen.
In Deutschland gibt es leider immer weniger mieterfreundliche Rechtsprechung.
Das Eigentum des Mieters darf der Vermieter "auf eigene Faust" nicht entsorgen. ( selbst aus einem Schuppen nach eingangs beschriebener Situation nicht )
Aber die Idee mit dem Partner ist sehr gut. 😉
Die Nutzung des Gartenhauses ist dir widerruflich gestattet und daher jederzeit widerrufbar.
- Eine Frist von 3 Tagen, um ein paar Gartenutensilien und ein Fahrrad zu entfernen und kurz durchzufegen ist völlig angemessen: Wie lange braucht es wohl dafür, eine gute halbe Stunde?
- Auch in Urlaubsabwesenheit hast du den Empfang von Mitteilungen sicherzustellen.
- Im Ergebnis sollte dein Partner das für dich fristgemäß erledigen oder der Vermieter wird es aus Rechtsgrund Verzugsschaden in Ersatzvornahme kostenpflichtig machen. Mit Drangsalierung hat das herzlich wenig zu tun, wenn er sein Gartenhaus künftig in eine Gemeinschaftseinrichtung umwidmen möchte :-)
G imager761
Gehört der Schuppen zur Mietsache kann der Vermieter nur eine Teilkündigung aussprechen.
SuchergebnisseDie Teilkündigung von Nebenräumen - Deutsches Mietrechtdeutschesmietrecht.de/kuendigung/348-teilkuendigung-wohnung-573b-bgb.html
Was sie als Mieter und Vermieter zur Teilkündigung wissen sollten.....
Trotzdem muß hier der Vermieter eine angemessene Frist einhalten. Er kann hier nicht nach Gutsherrenart 3 Tage ansetzen. Du bist in Urlaub, und dann muß er warten, bis Du wieder da bist
Unsinn. Auch urlaubs- oder krankheitsabwesend hat man als Mieter/Arbeitnehmer/Fahrzeugführer/Steuerzahler dem Empfang von Mitteilungen sicherzustellen um fristwahrend reagieren zu können.
Wobei eine Räumungsfrist von 3 Tagen eindeutig zu kurz ist.
Ich vermute mal, dass es sich nicht um eine Teilkündigung handelt, da ich sogesehen ein Sonderrecht für Alleinnutzung hatte bis jetzt.