Einkommenssteuer Erklärung Kleinunternehmen?

3 Antworten

Eine Einkommensteuererkärung mit gewinnermittlung musst du auf jeden Fall abgeben. Sonst weiß das Finanzamt ja nicht wie hoch dein Einkommen war.

Andere Einkünfte hast du nicht? Dann würde zumindest der Verlust von <500 Euro vorgetragen werden und mit späteren gewinnen berechnet werden. Oder der Verlust wird direkt in 2019 mit Einkünften zb als Arbeitnehmer ausgeglichen

Eine Umsatzsteuererklärung wirst du wohl auch noch abgeben müssen. Nützt du die kleinunternehmer Regelung oder kannst du Vorsteuer aus deinen Kosten erstattet bekommen. (Falls nicht schon über vor voranmeldungen Geschehen)

Matze7777267 
Fragesteller
 04.09.2020, 12:07

Erwartet mich eine Strafe? Wenn ja, welche?

Stefan1248  04.09.2020, 12:37
@Matze7777267

Wenn du keine Erklärung abgibst? Es wird letztendlich geschätzt (was immer negative ist) und vermutlich ein Zwangsgeld festgesetzt. Bzw mehrer bis du deine Erklärung abgibst

Du musst auf jeden Fall eine Erklärung abgeben. Dafür gibt es keine Ausnahmeregelung.

Du musst jetzt also zügig eine Einnahme-Überschuss-Rechnung vorlegen und eine Steuererklärung machen.

Elpedro826  03.09.2020, 21:20

JA!

Muss man nicht immer eine Erklärung abgeben ?? Kannst ja auch lügen und in Wirklichkeit doch Einnahmen haben