Einbrecher wird verletzt - wer kriegt die Schuld?

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Eigentum ist ein "notwehrfähiges Rechtsgut" Da das Unrecht nicht dem Recht weichen muß, darfst Du Dein Eigentum verteidigen. Die Notwehrhandlung darf allerdings nicht im krassen Mißverhältnis zum bedrohten Rechtsgut stehen (Beispiel: Opa erschießt Kind, das Äpfel vom Baum geklaut hat). Und sie muß erforderlich und geeignet sein, das bedrohte Rechtsgut zu schützen. Außerdem darf kein geeignetes, milderes Mittel zur Verfügung stehen.

Wenn der Kerl also mit Deinen 100.000 in der Hand flüchten will, darfst Du ihm auch ins Bein schießen. Haut er auch ohne Diebesgut einfach ab, wäre schon eine Ohrfeige keine Notwehr mehr, sondern eine Körperverletzung.

DrMurloc  06.03.2017, 11:52

Nur eine Korrektur: "Das Recht muss nicht dem Unrecht weichen" - nicht andersherum :D
Ansonsten einwandfrei, gut verständliche Antwort!

die Schuld trägst wahrscheinlich du. Man darf sich verteidigen wenn man angegriffen wird - aber auch da sind die Mittel begrenzt. Wenn du ihn erschießt müsstest du a) eine Waffe und b) einen Waffenschein haben und wenn der Einbrecher keine ähnliche Waffe hat bist du der Dumme.

Du bekommst keine Schuld, weil von einem Einbruch immer eine Gefahr für dich und andere ausgeht

guterwolf  30.07.2012, 13:05

wenn man einen unbewaffneten Menschen erschlägt oder erschießt hat man immer Schuld.

Anton96  05.08.2012, 21:18
@guterwolf

Ganz so einfach ist das nicht. Wenn mich ein Einbrecher im Schlafzimmer überrascht und ich ihn eine über die Rübe ziehe und er daran stirbt gilt das durchaus als Notwehr und bleibt straffrei auch wenn dieser unbewaffnet war.

auch wenn er einbricht, ist es in diesen fällen keine notwehr, von daher ist de rfall klar

Ein Einbrecher begeht zuerst Mal Hausfriedensbruch (§ 123 StGB). Du darfst ihn im gebotenen Rahmen an einer Flucht hindern, bis die benachrichtigte Polizei eingetroffen ist. Selbstjustiz ist strafbar und keine Notwehr.