Einbrecher aus dem Fenster stossen-erlaubt oder nicht?
Hey Leute, ich stelle mir manchmal vor, was ich machen würde, wenn ein Einbrecher grad durch mein Fenster klettern will. Angenommen mal im zweiten Stock. (ich weiss, dass Einbrecher normalerweise nicht in den 2. Stock hinaufklettern, ...) Ich würde ihn dann aus dem Fenster stossen, wohlwissend, dass er sterben könnte. Wäre diese Tat dann strafbar oder gilt das als Notwehr? Manche sagen, man müsse den Einbrecher erst fragen, ob er was stehlen will und wenner nein sagt darf man nichts machen. Soll man etwa noch ein Seil runterwerfen um ihn hochzuziehen oder wie? Ab wann gilt das denn als Notwehr und wie weit darf man gehen? Vielen Dank im Voraus, NihalDM
12 Antworten
Grundsätzlich ist es so, dass das Notwehrrecht dir erlaubt, mit dem mildesten von mehreren zu Verfügung Mitteln, deine Notwehrfähigen Rechtsgüter zu verteidigen. Die Notwehr ist im deutschen Strafrecht im § 32 StGB geregelt.
Notwehrfähige Rechtsgüter sind u.a: - Leben, - körperliche Unversehrtheit, - Freiheit, - sexuelle Selbstbestimmung, - Eigentum
Wenn eines dieser Rechtsgüter (In deinem Fall wohl dein Eigentum und unter Umständen deine körperliche Unversehrtheit) angegriffen wird, darfst du mit dem möglichst mildesten Mittel den Angriff abwenden.
In deinem Fall würde ich sagen, dass das zurückstoßen vermutlich das mildeste Mittel dazu ist. In jedem Fall kann man dir nicht zumuten, ein möglicherweise ungeeignetes Mittel zur Abwehr zu nehmen oder deine Notwehrmöglichkeiten zu schwächen.
Zu sagen ist auch noch, dass bei der Notwehr in Deutschland KEINE Güterabwägung betrieben wird. Selbst wenn der Einbrecher sterben würde, wärst du rechtlich voll gerechtfertigt. (Eine Ausnahme machen hier Rechtsguteingriffe die absolut unerheblich sind. z.B. Diebstahl von 5 Euro und Rechtsgutverletzungen die z.B. Kinder oder schwer behinderte begehen.)
In jedem Fall kann man dir nicht zumuten, ein möglicherweise ungeeignetes Mittel zur Abwehr zu nehmen oder deine Notwehrmöglichkeiten zu schwächen.
Richtig: Und: Man muss sich nicht auf Risiken einlassen oder eine Körperverletzung meiner selbst dulden, nur um ein milderes Mittel zu wählen. Und eine Flucht ist ebenfalls nicht verlangt.
Völlig richtige Antwort!
Und weisst du auch, wie das mit der Güterabwägung in der Schweiz ist?-ich wohne in der Schweiz.
Manche sagen, man müsse den Einbrecher erst fragen, ob er was stehlen will und wenner nein sagt darf man nichts machen.
Außerdem solltest Du ihm etwas zu trinken anbieten und ihm einen ungestörten Toilettengang ermöglichen...
Der Einbruch selbst ist bereits ein Straftatbestand, nicht erst der Diebstahl.
Grundsätzlich liegt hier ein Angriff auf ein geschützes Rechtsgut vor, sodass Notwehr grundsätzlich in Frage kommt. Fraglich wäre halt, ob das "schubsen" das mildeste zur Verfügung stehende Mittel ist, um diesen Angriff zu beenden.
Zwar wird - im Gegensatz zum Notstand - vom Verteidiger nicht gefordert, eine Güterabwägung vorzunehmen, aber bei einem krassen Missverhältnis von Angriff und Verteidigung kann man nicht automatisch davon ausgehen, dass die Tat als Notwehr und somit nicht rechtswidrig und straffrei gewertet wird.
hahahahahaha- 'Ausserdem solltest du ihm etwas zu trinken anbieten und ihm inen ungestörten Toilettengang ermöglichen...' :D
Aber danke für die schnelle Antwort, war hilfreich!
Naja, theroretisch weißt du ja nicht, ob es ein EInbrecher ist :) Aber prinzipiell wird das Handeln bei einem Einbruch auch als Notwehr bewertet.
die Zahnfee ;P
Klar die Zahnfee :D
Ich glaube nicht das jemand in den zweiten Stock kommt mit einer Leiter. Aber wenn Ein Gerüst vorm Haus Steht und Da jemand hochkommt ,Bei Dir die Scheibe Einschlägt ,und einsteigen will Darfst Du Ihn daran hindern.. Das ist dann Selbstschutz. aber Übertreiben darfst Du es auch nicht.
Selbstschutz
Diesen Begriff kennt das StGB nicht.
in suedafrika scheinen leute es normal zu finden, einen (vermeintlichen) einbrecher, der in der falle sitzt (im bad eingesperrt) durch die tuer zu erschiessen. ...
meiner ansicht nach ist ein einbrecher, so lange er nicht gewalttaetig wird, auch nicht schwer verletzt oder getoetet werden darf. das uebersteigt die verhaeltnismaessigkeit der mittel.
so und nicht anders ist es. Notwehr muss immer verhältnismäßig sein!
so und nicht anders ist es. Notwehr muss immer verhältnismäßig sein!
Leider völlig falsch. Notwehr muss eben NICHT verhältnismäßig sein.
wenn ein typ versucht, in deine Wohnung einzudringen kannst du erstmal nicht einschätzen, was genau er vorhat. Du kannst aber davon ausgehen, dass er wohl kriminelle Absichten hat. Bevor ich so jemanden in die Wohnung lasse und mir jegliche Vorteile nehme, die ich am Fenster habe, riskiere ich es lieber, ihn rauszustoßen. Das ist mehr als Verhältnismäßig...
der typ hat dein fenster geknackt und steht bei dir aufm sims, was soll das denn sonst sein ?! XD