eBay: Verkäufer bricht nach Bezahlung einfach die Transaktion ab

5 Antworten

da kann man nichts mehr machen

dem würde ich einen entsprechenden schrieb um die ohren hauen.

es ist ein rechtswirksamer und damit einklagbarer kaufvertrag gem. §433 BGB zustande gekommen. sollte sich der verkäufer weigern, dir das eigentum und den besitz an der sache zu verschaffen, dann kannst du die übergabe entweder gerichtlich einklagen

oder

du setzt eine frist, bis zu der die übergabe erfolgt sein soll (angemessene frist sind 14tage). ist dies nicht der fall, kannst du vom kaufvertrag zurücktreten und gleichzeitig schadensersatz geltend machen. d.h. kaufst du dir das teil woanders und kostet es da wesentlich mehr, kannst du den mehrbetrag beim verkäufer einfordern. zahlt er nicht, kannst du einen gerichtlichen mahnbescheid rausschicken. widerspricht er dem, gehts vor gericht (die sachlage ist absolut eindeutig, daher dürfte das urteil auch klar sein: er darf zahlen) und wenn er den mahnbescheid ignoriert, wird daraus ein vollstreckbarer titel. dann kommt eben der gerichtsvollzieher und pfändet, was sich verwerten lässt. die kosten für den gerichtsvollzieher darf der verkäufer auch noch zahlen - das die nachbarschaft mitbekommt, das der gerichtsvollzieher da war, das ist gratis. das ganze wird also ziemlich teuer und unangenehm.

es gibt immer noch gestalten, die glauben, ebay ist ein rechtsfreier raum und die brauchen dann was zwischen die hörner.

lesestoff für deinen verkäufer: http://www.heise.de/newsticker/meldung/eBay-Verkaeufer-muss-60-000-Euro-Schadensersatz-zahlen-132338.html

das ist, was ihm blüht, wenn er das teil nicht übergibt... nicht in der höhe, aber vom prinzip her. manche wollen es eben nicht anders.

grinsefisch  30.07.2012, 12:11

kaufverträge verjähren erst nach 3 jahren zum jahresende, also der hier wär am 01.01.2016 verjährt - wenn kein aufschiebendes ereignis auftritt.

solange kannst du deine rechte aus dem vertrag einfordern.

kontaktiere Ebay Support, die werden Ihn entweder sperren, und dir dein Geld wieder zukommen lassen, oder ihn zwingen die das neue Modell, wenn du zustimmst mehr zu zahlen, zuschicken, ebay is da sehr hart...

Martin1978 
Fragesteller
 30.07.2012, 00:26

... wenn du zustimmst mehr zu zahlen, ...

Warum soll ich auf einmal einem höheren Preis zustimmen? Den Artikel bietet er ja jetzt zu genau dem selben Preis wie vorher an. Dafür sind aber dieses mal die Versandkosten total überhöht. Und bei diesen zu hohen Versandkosten hätte ich den Artikel vorher ja gar nicht gekauft.

kluetje  30.07.2012, 05:35

Der ebay-Support wird ihn nicht sperren. Und zu etwas zwingen können die ihn schon gar nicht. ebay ist nur hart, wenn es darum geht eigene Interessen durchzusetzen ...

grinsefisch  30.07.2012, 12:09

träum weiter... ebay macht gar nix, außer eine nutzlose textbaustein-mail zu versenden.

Martin1978 
Fragesteller
 01.08.2012, 09:27
@grinsefisch

Danke für die Antworten.

Nun sieht's so aus, dass ich den Artikel woanders bekommen habe, sogar noch ein bisschen günstiger.

Ja, die Reaktionen von eBay sind mir wohl bekannt, die werden nach meiner Erfahrung selten tätig, wenn's "keine große Sache" ist, selbst bei eindeutigen Regelverstößen. Selbst bei gesetzlichen Verstößen handeln die nicht immer.

Ich spar mir daher die Mühe da jetzt was zu unternehmen, denn einen Schaden habe ich letztlich nicht. Ich hoffe, dass der Typ mit seiner jetzigen Auktion scheitert. Bis jetzt ist nach seinem Wiedereinstellen nämlich nix passiert (Auktion schon halb rum). Hoffentlich bleibt er drauf sitzen.

schlummermutter  06.11.2012, 09:50

na prima.

Der Verkäufer kann den rechtgültigen Kaufvertrag nicht so einfach einseitig aufheben.

Du kannst zivilrechtlich auf die Lieferung des Artikels bestehen.

Das kostet aber erst einmal: dein Geld, deine Zeit und deine Nerven.

Wie viel du davon investieren willst, bleibt dir überlassen und kommt evtl. auf den Wert des Artikels an...

Ich würde den Verkäufer per Einschreiben auffordern den Artikel innerhalb von 10 Tagen zu liefern und ihn darauf hinweisen, dass du dir einen gleichwertigen Ersatz besorgst, falls ihm die Lieferung nicht möglich ist. Die evtl. entstehenden Mehrkosten würdest du von ihn einfordern...

wenn du mit dem abbruch der transaktion nicht einverstanden bist, kann er gar nicht abbrechen, du mußt eben nur auf die mitteilung reagieren und zwar umgehend. dann muss er dir das teil so abgeben, wie es im vertrag steht ( angebot bei ebay ).