EBay-Verkäufer behauptet die Ware wäre schon verkauft?

5 Antworten

Wenn Du den Artikel unbedingt aufgrund des guten Preises haben willst, macht jedes weitere Vorgehen nur dann Sinn, wenn Du im auch bereit bist Geld in die Hand zu nehmen und zu klagen vor dem Gericht am Wohnort des Verkäufers.

Erste Schritte:

  1. Artikel bezahlen (vozugsweise via PayPal)
  2. sobald möglich Fall eröffnen wegen einem nicht erhaltenen Artikel; dem Verkäufer außerdem wegen der Lieferung unter Setzung einer Frist nachweislich mahnen.
  3. Nach Verstreichen der Nachfrist Rücktritt vom Kaufvertrag nachweislich erklären.
  4. Artikel woanders kaufen. 
  5. Verkäufer nachweislich auffordern Kaufpreis zu erstatten + Schadenersatz in Höhe der Kaufpreisdifferenz zu zahlen.
  6. Zahlt der Verkäufer nicht, nachweislich mahnen.
  7. Mahnbescheid beantragen.

Bezahl die Ware und setz im eine Frist bis wann er die Ware zu liefern hat. Wenn die Ware nicht kommt, Ebay "Ware nicht erhalten" melden.
Ebay Support in Anspruch nehmen. Akzeptiere keine Aufhebung des Kaufvertrages, denn da bekommst du nur dein Geld zurück. Sollte dann immernoch kein Artikel kommen, mach deinen Anspruch vor Gericht geltend.

Ja du hast Recht. Wenn der Verkäufer sich weigert die Ware zu liefern kannst du die Ware anderweitig besorgen und vom Verkäufer die Mehrausgaben als Schadenersatz fordern.

schrieb der Verkäufer der Artikel wäre schon per Sofortkauf verkauft worden und er hätte die Auktion nicht mehr beenden können.

Dann hat der Verkäufer an ebay vorbei verkauft, denn ein Sofortkauf-Angebot ist beim Sofortkauf ganz einfach beendet.

Und da ja schon Gebote vorgelegen haben, hat er das Angebot nicht beenden können. Dazu hat der BGH ein hübsches Urteil gefällt:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2014&Sort=3&nr=69385&pos=0&anz=164

Du kannst ihm Dampf machen ;-)

Gib doch bitte die Artikelnummer an.

Wenn du den Zuschlag bekommen hast,muss er dir  das auch Schicken.Kannst dich nur an eBay wenden,das klappt eigentlich ganz Gut.


fuxii 
Fragesteller
 10.09.2016, 19:51

Danke, dort hab ich schon nach gelesen, aber dort steht nur was dazu wenn dem Verkäufer der Preis zu niedrig war.

Nicht, wenn die Ware (angeblich) schon verkauft wurde :/

dresanne  10.09.2016, 21:55
@fuxii

Jedes Angebot auf ebay ist verbindlich. Ich würde ihm schreiben, er soll doch noch mal ganz gründlich nachschauen, ab er es nicht doch findet, weil Du dann nämlich den Rechtsweg gehst, und das wird garantiert teuer für ihn. Glaube mir, ich bekäme das Teil oder gleichwertigen Ersatz!