Wie berechnet sich der Mindererlös?
Hallo,
ich habe bei eBay etwas ersteigert. Ich bin bei dem Artikel von einem anderen Material ausgegangen. Dies habe ich dem Käufer so geschrieben und er hat dem unterlegenen Bieter ein Angebot gemacht. In jedem Fall muss ich jedoch den Mindererlös tragen. Wie berechnet sich dieser? Der Endpreis der Auktion minus dem Angebot an den unterlegenen Käufer?
Angenommen ich habe den Artikel für 500 € ersteigert und der Verkäufer macht dem unterlegenen Bieter einen Preis von 300 €, dann habe ich 200 € Mindererlös zu zahlen?
2 Antworten
Der unterlegene Bieter hat ja auch einen Preis geboten. Alles ist jetzt so als wenn du nicht geboten hast und er ist der Sieger. Nach Deinem Beispiel und er hat 300 € geboten ist der Mindererlös dann die 200 €. Also ist es Blödsinn das wenn sie sich kennen irgend ein anderer Preis gemacht wird.
Wenn der andere das Teil nimmt ist alles ok. Nur muß er nicht, er kann ja auch schon was anderes gekauft haben, weil er ja überboten wurde.
Ich hoffe mal das beste für Dich.
Dein Gebot minus des tatsächlichen Verkaufspreises.
Nein, da gibt es keine Grenzen. Wenn Du das Angebot vor dem Kauf nicht richtig gelesen hast, ist das nicht das Verschulden des Verkäufers. Außerdem ist Deine Theorie zu weit hergeholt. Wenn sich Unterlegener Bieter und Verkäufer kennen würden, hätten sie den Kauf untereinander abgewickelt, da hätten sie ebay nicht gebraucht. Versuche nicht, da irgend etwas reinzukonstruieren.
Du hast ja immernoch die Möglichkeit, den Artikel zu nehmen und selbst wieder zu verkaufen.
Gibts da irgend welche Grenzen? Angenommen Verkäufer und unterlegenen Bieter kennen sich und es wird ein Freundschaftsspreis vereinbart. Die Auktion endete bei 500 € und der Freundschaftspreis beträgt 200 €. Habe ich dann 300 € Mindererlös zu tragen?