eBay-Käufer zahlt nicht und möchte vom Kauf zurücktreten. Ich aber nicht. Kann er es trotzdem?

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Vielleicht 0%

7 Antworten

Es ist im BGB ein Rücktritt vom Kaufvertrag vorgesehen. Doch die einfache Begründung: "Ich habe das Interesse verloren" ist nicht zulässig.

Ihr habt durch eBay einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen. Dieser verpflichtet ihn zur Zahlung und Abnahme der Sache.

Dich verpflichtet sie ihm die Sache zu übergeben. Ein Rücktritt ist somit ausgeschlossen.

Nein

Hi Fuchs,

natürlich darf er nicht einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten. Dieser ist nämlich bei Ebay wirksam zustande gekommen. Bei Ebay-Auktionen ist es grundsätzlich so, dass du als Anbieter eines Artikels eine "offerta ad incertas personas", also ein rechtswirksames Angebot an einen unbestimmten Personenkreis abgibst.

Derjenige, welcher den "Zuschlag" erhält - also der Höchstbietende - nimmt dieses Angebot an und ein Kaufvertrag zu dem Preis kommt bindend zustande.

Die Möglichkeit, sich durch einen Rücktritt vom Kaufvertrag zu lösen setzt zusätzliche Anforderungen voraus. (Beispielsweise einen Sachmangel am Gerät, dann wäre er aber auch erst nach einer angemessenen Nachfrist zur Nacherfüllung möglich, o.Ä.)

In deinem Fall gibt es keinerlei Anhaltspunkte, die der Wirksamkeit des Vertrages im Wege stehen.

Du hast einen Anspruch auf den Kaufpreis, dein Auktionspartner einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung der Kaufsache.

Ich hoffe, ich konnte helfen!

MfG,

Jurakopf

Wenn ein Käufer innerhalb einer Stunde nach Kauf den Kauf abbricht, ist es egal, ob Du zustimmst oder nicht, das gilt als abgebrochen. Diese Möglichkeit besteht seit einiger Zeit auf ebay für Leute, die sich verklickt haben.

Sofern der Käufer nicht die Abbruch-Funktion von ebay eingeleitet hat, rate ich Dir, einen unbezahlten Artikel zu melden. Den schließt Du nach genau 4 Tagen mit Verwarnung an den Käufer, da bekommst Du Dein Geld zurück und der Käufer erhält einen Negativ-Eintrag in sein Konto.

Bei Abbruch musst Du 10 Tage warten.


vierfarbeimer  05.02.2016, 13:23

Es war kein Kauf, sondern eine abgeschlossene Auktion.

Solange du nicht gewerblich handelst, musst du auch kein Widerrufsrecht einräumen. Da ist das BGB eindeutig

Was ist denn seine Begründung? Sieht er dich als gewerblichen Verkäufer an?

Frag doch einfach mal bei ebay nach. M.W. ist das Kulanz des Verkäufers, wenn er den Kauf storniert...

Du hast aber übrigens die Möglichkeit, dem nächstniedren Bieter das Angebot zu machen, das heißt dann "Angebot an unterlegenen Bieter". Dann hättest Du nur einen Verlust von 1 Euro.

railan  05.02.2016, 11:51

Der "unterlegene Bieter" kauft üblicherweise nicht, weil er Betrug durch hochbieten (shill-bidding) vermutet.

Hooks  06.02.2016, 12:18
@railan

Ich habe es anders erlebt. Wäre einen Versuch wert.