Ebay Artikel ersteigert, Verkäufer will mehr Geld! Darf er das?
hallo, ich habe grad bei Ebay zwei Tickets für 163 Euro ersteigert. Da ein Ticket 126 Euro kostet, ist das natürlich sehr günstig.
Ich habe die Auktion per Sofortkauf beendet und für 163 Euro die beiden Tickets ersteigert. oben steht auch "verkauft für 163 euro". Allerdings steht unten " "Wir verkaufen 2 xxx Karten zum Originalpreis von 126,25 €". Ist der Satz in der Beschreibungen unten wirksam ? Es kommt doch normal nur oben auf den Preis an oder nicht ? Jedenfalls will der Verkäufer nun 252 Euro haben und nicht 163 euro. Was nun ?
lg
8 Antworten
Der Verkäufer wollte sicherlich nicht 2 x 3 Karten für den jetzigen Preis verkaufen.
Er hat den Fehler gemacht, das so einzustellen, dass man jeweils auf einen Posten bietet.
Das Du die für diesen Preis nun bekommst, ist unwahrscheinlich, denn er hat rechtlich die Möglichkeit, sich auf einen Irrtum zu berufen.
Schreib ihm, dass Du es jetzt nicht mehr willst oder aber einige Dich mit ihm auf einen Preis, der für beide akzeptabel ist.
Übrigens: Für Dich arbeitet die Zeit, da die Karten ja termingebunden sind.
übrigens meinte ich 173 nicht 163. ;) aber trotzdem noch wesentlich günstiger als 270 euro bei Eventim.
Das ist versteigert, der Preis für die zwei Karten beträgt 173,60 € + 2 € Versand. Per Paypal zahlen und sich freuen, daß der Verkäufer nur einen Mindestpreis von 124 € wollte. Hoffentlich zahlt der Verkäufer etwas mehr Lehrgeld und versendet versichert.
Esc sieht so aus,als ob sich der Verkäufer nicht mit E-Bay auskennt.Wenn er seine Preisvorstellung haben möchte,muss er auch den Mindestpreis im Angebot angeben.Das hat er nicht getan.Er stellt ganz klar zwei Dreitageskarten zur Auktion.Im Grunde muss er dir die Karten zum ersteigerten Preis überlassen.Wenn er sich weigert solltest du das E-Bay melden.
Muss er nicht.
Er kann das wegen Irrtums widerrufen.
ich schließe mich allen an: Er ist mit dir einen Vertrag eingegangen! Ein VErtrag über ebay ist auch nach Bürgerlichem Recht bindend wie unzählige Urteile beweisen. Er muss die Ware zum ersteigenden PReis hergeben!
Noch dazu sagt der Satz: "Wir verkaufen 2 xxx Karten zum Originalpreis von 126,25 €"." lediglich aus, dass der Orginalpreis der Ware mal 126,25 EURO betragen hat!
Drohe ihn ruhig - dass du dich an ebay wendest.... Du kannst ihm auch drohen, dass du auf "Einhaltung des Vertrages" klagst - aber ob das angemessen ist und er dir glaubt dass Du das tun würdest?
Drohe ihm vorerst nur damit - dich an ebay zu wenden! Du bist im Recht!