Hehlerware bei ebay ersteigert -> Vorgehensweise der Polizei? Welche Strafe bekommt Verkäufer?
Folgender Fall:
Mr. XY hat Ware im Wert von 600€ bei ebay ersteigert, die Seriennummer bei der Polizei vor Bezahlung/Abholung prüfen lassen -> Ergebnis: als gestohlen gemeldet!!!
Jetzt wird sich die Polizei in Zivil am Übergabeort mit dem Verkäufer treffen & sich als Mr. XY ausgeben. Soweit, so klar....
Jetzt macht Mr. XY sich Sorgen, dass der Verkäufer Rachegelüste verspürt und eines Nachts vor der Tür steht !! Die echte Adresse hat er ja dank ebay :)
Was würdet ihr tun?
Mit welcher Strafe muss der Verkäufer rechnen? Freiheitsentzug? Nur Bußgeld?
8 Antworten
Aus zahlreichen Strafverfahren, die ich betreut habe, kann ich Dir versichern, dass die Chance auf Rache gegen 0 geht. Grund: Solche Straftaten begehen in der Regel ziemlich dumme Menschen. Die haben keine Zeit und kein Hirn für ausgefeilte Rachepläne. Da ist die eine Verhandlung vorbei, da folgen schon 3 weitere Strafanzeigen. Die ex Freundin liegt auf der Entgiftungsstation, der Vermieter will endlich die Kohle sehen usw...ne die haben andere Sorgen.
Oftmals sitzen die in den Verhandlungen und müssen erstmal aufgeklärt werden um welche Tat von den vielen es genau geht, geschweigedenn wer da Anzeige erstattet hat etc.
Was meinst Du wie Staatsanwälte und Richter überhaupt ruhig schlafen können, wenn es wirklich so gefährlich wäre? Die schlafen gut, weil sie wissen, dass solche Racheakte nur im TV passieren.
Also, immer fleißig raus mit der Wahrheit und in Ruhe durchschlafen! :)
Es muss ja nicht unbedingt so sein, dass du der Polizei einen Tipp gegeben hast. Die ermitteln oftmals auch im Internet und durchforsten Angebote nach gestohlenen Sachen. Ich denke mal, du brauchst dir keine großen Sorgen zu machen. Bei den Strafen für Hehler und Dieb kommt es auf die Vorgeschichte an. Gemeint ist damit, ob es das erste Mal war oder die schon öfters aufgefallen sind und vielleicht sogar schon vorbestraft.
Die Polizei wird den Verkäufer sicher genau durchleuchten und eine Hausdurchsuchung machen.
Des Weiteren werden die anderen Ebay-Verkäufe dieses Menschen sicher genau unter die Lupe genommen.
Je nach den Ermittlungsergebnissen und der Tatsache, ob er Ersttäter oder Mehrfachtäter ist, wird die Strafe ausfallen.
Stand die Seriennummer in der Auktion oder hast DU sie beim Verkäufer erfragt?
Im ersten Falle ist nicht sicher, dass Du der Polizei einen Tipp gegeben hast.
Im zweiten Fall wird die Polizei alles mögliche tun, um Dich zu schützen.
DU? --> Hab ich jemals von mir gesprochen? =) Mr XY hat die Nr von ihm erfahren, also kommte nur er sie wissen...hmm
Deine Sorgen kann ich gut nachvollziehen. Ob diese berechtigt sind, kann man einfach nicht wissen.
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Ich würde bei der Polizei nachfragen. Sie dürfen dir zwar zum Täter keine Hintergrundinformationen geben. Aber ich würde sie bitten, anhand der Vorstrafen zu entscheiden, ob und in wie weit du dich schützen solltest.
woher will der Verkäufer wissen ob du die Polizei informiert hast. Kann ja sein das die sich selber eingeschaltet haben.