Durchlauferhitzer geplatzt, wer zahlt?!

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Drittschaden, also der Schaden an fremden Sachen, wird von der Privathaftpflichtversicherung auf jeden Fall übernommen, auch bei grober Fahrläassigkeit. Es gibt keine PHV, die grobe Fahrlässigkeit ausschließt. Insoweit könnt Ihr mal ganz beruhigt sein. Ausgeschlossen ist lediglich "Vorsatz", der hier keinesfalls vorliegt.

Wenn sich ein Laie an der Sanitätinstallation (auch Elektroinstallation) zu schaffen macht kann man i.d.R. von grober Fahrlässigkeit ausgehen. In den älteren Verdsicherungsbedingungen der Hausratversicherung war grobe Fahrlässigkeit ein Ausschlußtatbestand, erst seit ca. 5 Jahren ist sie mitversichert oder gegen Beitragszuschlag mitversicherbar. Zu diesem Punkt kann Euch nur der Versicherungsvertreter bzw. seine Gesellschaft weiterhelfen - oder einen eigenen Blick in die Police. Wenn in Eurem Vertrag grobe Fahrlässigkeit tatsächlich ausgeschlossen sein sollte könnte Ihr davon ausgehen, dass die Hausratversicherung Euren eigene Hausratschaden nicht übernehmen wird. Aus meiner Sicht war das eindeutig grob fahrlässig!

Nun zunächst haben die Mieter unter euch Schadenersatzanspruch gegen euren Vermieter dieser wird ihn seiner Versicherung melden und diese wendet sich dann an euch. Ob eure Haftpflicht den Schaden am Gebäude und den Einrichtungsgegenständen des anderen Mieters übernimmt hangt von den einzelnen Versicherungsklauseln eurer Haftpflicht ab. Manche Versicherungen schließen Schäden bei grober Fahrlässigkeit aus.

Für die Schäden an eurer (beweglichen) Einrichtung übernimmt eure Hausratversicherung, auch hier werden in den Klauseln häufig Schäden die aus grober Fahrlässigkeit resultieren ausgeschlossen.

Am besten schaut ihr mal in euren Versicherungspolicen nach, ob Schäden welche auf grober Fahrlässigkeit beruhen inkludiert sind oder nicht - sollten Schäden auf Grund von grober Fahrlässigkeit nicht inkludiert sein, so ist von einem Ausschluss der Haftung auszugehen.

Unabhängig davon solltet ihr den Schaden unverzüglich melden.

Plastikstatist 
Fragesteller
 15.05.2014, 21:11

Die Büroräume gehören der Sparkasse, genau wie das Haus.

Gilt das den wohl als grobe Fahrlässigkeit?

BrilleHN  15.05.2014, 21:28
@Plastikstatist

wahrscheinlich schon wenn man bedenkt, dass es Fälle gab, in denen Wasserschäden wegen geplatzten Waschmaschinenschläuchen nicht von den Versicherungen getragen wurden, weil diese Schäden auf grober Fahrlässigkeit beruhten.

Ich persönlich gehe von grober Fahrlässigkeit aus und deshalb wäre es wichtig ob ihr eine Police habt welche auch grobe Fahrlässigkeit abdeckt. Meistens steht das irgendwo da, wo auch die Deckungssumme drinnen steht.

Ich hatte mal eine Hausrat und Haftpflichtversicherung die wurde extra damit beworben, dass auch Schäden nach grober Fahrlässigkeit abgedeckt sind - deshalb wäre es wichtig dass ihr nachschaut was in eurer Police drinnen steht.

Kenne ich auch aus meinen Hütten. Mieter sind nun mal so, mache dir keine Sorgen. Und da greift meist die private Haftpflicht, wenn denn die VGV überhaupt kommt. Viel Glück und beachte, der Durchlauferhitzer wird meist nicht geordnet. Die Kosten und Lasten fordern wir dann immer von den Mietern persönlich ein..

Vermutlich hast Du "Hochdruck/Niederdruck" nicht beachtet (vgl. http://www.gutefrage.net/frage/niederdruck-oder-hochdruck). Die Frage ist, ob man von jemanden, der zu Hause soweas mal anschliesst, erwaren kann, dass er sich damit so auskennt. Es könnte(!) auch relevant sein, ob die Bedienungsanleitung des Durchlauferhitzers verfügbar ist. Das würde ich aber eher mal mit einem Anwalt besprechen.

Besser ist es natürlich, wenn die Versicherung nicht grobe Fahrlässigkeit auschliesst. Dann muss man sich auch auch nicht darüber streiten.

Es war nicht nur grob fahrlässig, sondern sogar unzulässig! Diese Arbeiten hätten nur durch eine konzessionierte Fachfirma ausgeführt werden dürfen.

Gleichwohl wird Deine Privathaftpflichtversicherung eventuelle Regressforderungen des Gebäudeversicherers befriedigen, denn Fahrlässigkeit ( auch grobe) ist kein Ausschlusskriterium in der PHV. Blöd könnte es für Dich werden, wenn man Dir Vorsatz unterstellen würde - dann leistet die PHV nicht.