Dm schonendes Abführmittel?

4 Antworten

Das wäre eine Körperverletzung und damit strafbar.

Ebenso kennt diese Freundin nicht den genauen Gesundheitszustand des Mädchens, hat keine Ahnung von Unterverträglichkeiten und Allergien.

Diese Freundin sollte sich gut überlegen, ob sie das tut!

Ganz tolle Idee. #Ironie off

Und wenn das Mädchen dann allergisch reagiert, weil sie vlt. eine Erkrankung hat, von der ihr nix wisst (und vlt. sie auch nicht)??
Oder sie nimmt Medikamente, wovon ihr nichts wisst?

Was für eine armselige Aktion, was für ein feiges Verhalten Deiner Freundin!

Bevor man etwas macht, egal ob man den Mensch mag oder nicht, sollte man immer erstmal überlegen, was wäre, wenn das jemand mit einem selbst macht, ob man das mag, wie man das findet.
Und wenn man da nicht ein ehrliches und deutliches 'ja'! oder 'genial!' artikulieren kann, sollte man es niemals einem anderen Menschen antun.

Wie man darauf reagiert, kann keiner wissen.

Es soll festen Stuhl flüssig machen und die Verstopfung auflösen, normaler wird also natürlich entsprechend flüssiger.

Das kann, wenn sie unerkannte Vorerkrankungen hat oder Medikamente nimmt sogar lebensgefährlich sein, erst recht wenn Wechselwirkungen auftreten.

Mal abgesehen davon, dass Inhaltsstoffe sich noch Tage auf Medikamente auswirken können, sagen wir ihre Pille wirkt dann nicht, auch noch ein paar Tage nach dem Durchfall, viel Spaß bei Schmerzensgeldforderungen und Schadensersatz wegen daraus resultierender Schwangerschaft.

Man sollte daher NIEMALS jemandem Medikamente ohne sein wissen geben, egal ob freiverkäuflich oder nicht.

Würde jemand das bei mir tun, wäre sobald ich es erfahre die Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung sicher. Wie man solche Straftaten lustig finden kann weiß ich nicht...

Ich würde das Mädchen vorwarnen, dass sie evtl. was plant und mich klar von der Person distanzieren, ich auch deutlich sagen warum. Sowas geht einfach gar nicht. Das zeigt zudem nicht nur fehlende Reife, sondern auch fehlendes Bewusstsein für richtig und falsch, sie soll mal in den Kindergarten zurück gehen, evtl. kann sie da von den anderen Kindern noch lernen, das man niemanden absichtlich verletzt.

Da ein Medikament verwendet wird, was nach der mir bekannten Rechtsauslegung einer Giftbeibringung gleichkommt, kann der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB erfüllt sein.

Gefährliche Körperverletzung wird mit einer Freiheitsstrafe, nicht mit Geldstrafe bestraft.

Poltex  05.02.2019, 15:20

Ein Wunder, dass es dafür tatsächlich eine Freiheitsstrafe gibt. Hätte mich nicht gewundert, wenn Deutschland eine Geldstrafe daraus machen würde ;)