Digitale oder eingescannte Unterschriften gültig?

3 Antworten

Ob die Unterschrift jetzt gescannt und platziert, oder ausgedruckt und eingescannt ist, dürfte keinen Unterschied machen.

Rechtlich gesehen wäre beides nicht durchsetzbar, da eine eingescannte Unterschrift nicht dokumentecht ist und von jedem platziert sein könnte.

Was man aber eventuell machen kann, ist das Formular mit der Unterschrift vorab digital zu senden und das Original nachreichen (wenn der Postweg zu lange dauert) oder direkt nachfragen, ob es reichen würde, wenn man das Formular nur digital schickt bzw das Original eben nachreicht.
Das funktioniert meiner Erfahrung nach recht gut.

Ausdrucken, Ausfüllen, Unterschreiben, dann Einscannen und mit Fax oder als Anhang in einer e-mail schicken ist üblich und wird akzeptiert. Es ist doch kein umfänglicher Vertrag, wenn ich das richtig verstanden habe. Bei unseren Referendaren ging das auch ohne Probleme in der Wahlstation.

Eine eingescannte Unterschrift ist nicht rechtswirksam - außer bei Unternehmen wie Versicherungen.

Meist wird sie aber trotzdem akzeptiert.