Arbeitsvertrag unterschrieben vom Arbeitgeber rechtlich gültig?
Hi Leute, habe von meinem zukünftigen Arbeitgeber einen von ihm unterschriebenen Arbeitsvertrag per email als PDF bekommen, nachdem wir das Finanzielle und alles andere telefonisch besprochen hatten. Jetzt ist meine Frage... Ist dieser Vertrag rechtlich gültig? Ich weiß laut Gesetz reicht sogar die mündliche Form, aber das bringt mir nichts, da ich es nicht beweisen kann. Möchte eigentlich nur wissen ob dieser unterschriebene, per Email gesendete Vertrag mit einem per Post gesendetem gleich zu stellen ist. Danke schon mal im vorraus.
MfG topper
5 Antworten
ja, das ist er.
dennoch würde ich auch per e mail bestätigen, dann hast du AG und deine Rückbestätigung.
wenn es dir so wichtig ist, kannst du ja einen Termin mit dem neuen AG vereinbaren an dem du dir den Originalvertrag abholen kannst.
Aber..... wie du bereits gesagt hast, alle nicht wichtig, da AV auch mündlich sein kann
Wenn er , auch vom Arbeitgeber unterschrieben ist dann ja.
Wenn nicht dann greift zumindest die Vermutung.
LG
Verträge kommen durch Angebot und Annahme zustande, § 145 BGB. Und zwar innerhalb einer der Form des Angebots nach bestimmten Frist, § 146 BGB.
Bislang läge also lediglich ein verbindliches Angebot vor, deren zugesagter Erfüllung du allerdings nach Treu und Glauben beanspruchen könntest.
Auf Nummer sicher gehend, bestätigst du das Angebot per E-Mail, kündigst deine Rücksendung zweier unterschriebener Ausdrucke an und erbittest dein Exemplar unterzeichnet per Briefpost zurück.
G imager761
soweit ich weiß, unterschreiben einen Arbeitsvertrag immer beide Parteien. Wenn der also gültig sein soll ohne zutun deiner Unterschrift und nur mit Vereinbarung mündlicher Form, ist das schon irgendwie fragwürdig.
Einerseits, wenn du nichts unterschrieben hast, bist du auch somit nichts eingegangen. In Deutschland (ist ja ein juristisches System) zählt eigtl nur, was auf Papier steht.
An deiner Stelle würde ich deinen Vorgesetzten/Chef direkt darauf ansprechen wenn es dich nicht schlafen lässt.
So wie du das schreibst hört sich das doch okay an. Er hat dir den AV zugeschickt, er hat den schon unterschrieben, du sollst auch noch unterschreiben und ihn dann in 2 Wochen, wenn du da anfängst mitbringen. Ist doch alles okay so!
In Deutschland (ist ja ein juristisches System) zählt eigtl nur, was auf Papier steht.
Das ist mal kompletter Quark. machst du bei deinem Bäcker auch immer schriftliche Verträge?
Ja das passt schon so. Ihr habt über alles gesprochen und das ist letztendlich sein Angebot. Du musst nur noch selbst unterschreiben. Dann ist der Arbeitsvertrag gültig.
Was mich jetzt stutzig macht ist ja, dass ich einen von ihm unterschriebenen Vertrag habe. Aber er jetzt noch nichts unterschrieben von mir hat. Laut Email soll den von mir mit unterschriebenen Vertrag an meinem Eintrittsdatum in 2 Wochen mitbringen