Dieselbe Krankheit M 54.16 G und M 16.9 GR (Krankengeldbezug)?
Hallo zusammen, meine Tante bezieht seit 11/2017 Krankengeld, und weil ihre Hausärztin keinen weiteren AU Schein ausstellen möchte da sie ein Schreiben von AOK erhalten hat indem steht das Krankengeldbezug zum 21.8.2018 eingestellt wird (obwohl die Ärztin der Meinung ist das sie weiterhin arbeitsunfähig ist) hat sie jetzt einen neuen AU Schein vom Orthopäden. In neuem steht erstbescheinigung und Diagnose M16.9 GR, die alte Diagnose war M54.16 G. Ist das „dieselbe Krankeit“ ? Muss da nicht Folgebescheinigung stehen und gleiche Diagnose (ICD-10-Code) damit sie weiterhin Krankengeld beziehen kann (sie ist wirklich arbeitsunfähig, zudem Pflegegrad 3 und 70% Schwerbehinderung) ? Vielen Dank ;)
1 Antwort
Wenn die gleiche Diagnose da stehen bleibt, dann endet der Anspruch auf Klrankengeld irgendwann. Mit neuer Diagnose beginnt er von vorne. Genau deshalb steht ja da nun eine neue Diagnose mit dem Vermerk "Erstbescheinigung".
Ich gehe jedenfalls davon aus, dass es was anderes ist, kenne mich mit den Zahlencodes nicht aus und habe beim ICD-Code nichts dazu gefunden.