Dieselbe Krankheit M 54.16 G und M 16.9 GR (Krankengeldbezug)?

1 Antwort

Wenn die gleiche Diagnose da stehen bleibt, dann endet der Anspruch auf Klrankengeld irgendwann. Mit neuer Diagnose beginnt er von vorne. Genau deshalb steht ja da nun eine neue Diagnose mit dem Vermerk "Erstbescheinigung".

Ich gehe jedenfalls davon aus, dass es was anderes ist, kenne mich mit den Zahlencodes nicht aus und habe beim ICD-Code nichts dazu gefunden.