Deutsches Jurastudium im Eu-Ausland anerkannt?

2 Antworten

Die Arbeit in jursitischen Berufen zählt üblicherweise zu den "reglementierten Berufen", die man also nur ausüben darf, wenn man eine in diesem Land vorgeschriebene Ausbildung absolviert hat.

Gerade bei den Rechtswissenschaften sind die Chancen also eher gering, das komplette deutsche Studium im Ausland anerkannt zu bekommen und damit die Erlaubnis, den Beruf auszuüben. 

In Italien ist für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse meines Wissens die CIMEA zuständig. Wahrscheinlich findest du dort nochmal deutlich konkretere Informationen: http://www.cimea.it/it/index.aspx

Ansonsten kannst du auch einfach mal beim Auslandsamt deiner Uni vorbeischauen und dich dort beraten lassen.

Beste Grüße und viel Erfolg beim Studium!

manuelisaia 
Fragesteller
 22.09.2017, 00:03

Soetwas in der Art hatte ich mir gedacht und erwartet. Sehr schade eigentlich. Ich glaube, dass ich nach 3,5 Jahren (altes Studium) + 6,5 Jahren Studium ( Erste + zweite juristische Prüfung) irgendwie keine Lust mehr haben werde, unzählige Prüfungen an italienischen Universitäten nachzuholen.

Wie sieht es denn mit Europarecht aus? Ich weiß, dass man sich darin vertiefen kann. Fraglich ist natürlich, ob überhaupt irgendjemand einen Europarechtler braucht. Die Jobsuche könnte schwierig werden.

Danke für die Tipps. Ich werde mich auch mal nach dem
Auslandsamt meiner Uni erkundigen, sofern unsere Uni ein solches Amt hat.

Ansegisel  22.09.2017, 08:44
@manuelisaia

Mit einem Studiengang in Richtung europäisches, internationales (Wirtschafts-)Recht, sieht es wahrscheinlich etwas besser aus. Denn das sind zumindest in Deutschland keine Staatsexamensstudiengänge sondern Bachelorstudiengänge, deren Anerkennung im europäischen Ausland leichter möglich ist. Allerdings ist es mit einem solchem Studium dann üblicherweise auch nicht möglich, als Richter oder Anwalt zu arbeiten.

Ich muss aber einschränkend sagen, dass ich nicht aus dem Bereich komme und dir hier leider keine abschließende Antwort geben kann. Anerkennungsfragen sind immer sehr von der Institution abhängig, die letzten Endes die Anerkennung vornimmt.

Anerkennt wird niemals der Studienabschluss, sondern höchstens Einzelprüfungen, die sich mit ähnlichen/gleichen Prüfungen in Italien decken, z. B. Rechtsphilosophie, römisches Recht usw.