Führerscheine aus nicht EU-Ländern, wie sind die Gesetze?

3 Antworten

Nicht EU-Führerscheine sind sogenannte Fahrerlaubnisse aus Drittstaaten. Die Ukraine ist ein Drittstaat. 

Ordnungsgemäß erteilte Fahrerlaubnisse aus der Ukraine sind in Deutschland und Österreich aufgrund der 3. EU- Führerscheinrichtlinie grundsätzlich anzuerkennen, sofern es keinen Ausschlußgrund gibt. Ein Ausschlußgrund wäre zum Beispiel ein Entzug der Fahrerlaubnis im jeweiligen Land.

Begründet der Fahrerlaubnisinhaber in D oder Ö seinen Wohnsitz, gilt die ukrainische Fahrerlaubnis nur 6 Monate (185 Tage). 

Da die Ukraine nicht im Fahrerlaubnisrecht in der Anlage 11 zur FeV aufgeführt ist, erfolgt die Erteilung der deutschen oder österreichischen Fahrerlaubnis nur nach einer vollen theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung, jedoch  wird auf eine Ausbildung in der Fahrschule verzichtet.

Da Österreich ebenso nach dem EU- Recht sein nationales Recht umgesetzt hat, wirst du auch hier nicht um eine erneute Fahrerlaubisprüfung herumkommen (nachzulesen in  § 23 Führerscheingesetz = FSG).

Bei einem Entzug wirst du gar nicht zur Fahrerlaubnisprüfung zugelassen, es sei denn, du hast die Zusatzvoraussetzungen der jeweiligen Verkehrsbehörde erfüllt (z.B. MPU).

ich vermute ganz stark, dass auch dort die 185-Tage Regel einzuhalten ist; dort Wohnen - Arbeiten / offizielle Meldeadresse usw. Mit diesem Führerschein dürftest max. 6 Monate hier fahren und dann darfst die Prüfung in A erneut ablegen. 

Also, vor der EU mußte ich meinen umschreiben lassen, es war aber kein Problem.