Deutsche Verlagshäuser Abzocke wie reagieren?

3 Antworten

Als Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist dir bei Verträgen im Fernsabsatz grundsätzlich ein Widerrufsrecht einzuräumen (§ 355 BGB).

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit Erhalt der Belehrung in Textform und Erhalt der Ware bzw. Beginn der Dienstleistung. Erfolgt keine Belehrung in Textform, oder ist diese formal nicht korrekt, so beginnt die Frist nicht und das Widerrufsrecht besteht zeitlich unbegrenzt (§§ 312 ff BGB). Der Widerruf wird dich (beleghaftes) Zurücksendung der Ware erklärt und kostet dich nichts (Ausnahme wäre, wenn der Warenwert unter 40,- € liegt, dann kann man von dir verlangen, die Versandkosten für die Rücksendung zu tragen).

Verträge können auch anfechtbar sein, selbst wenn sie augenscheinlich "sauber aussehen", z.B. wenn diese eine Vertragspartei unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB), versteckte Klauseln enthalten (§ 305c BGB), sittenwidrig sind (§ 138 BGB) oder unter Vorspielung falscher Tatsachen bzw. arglistiger Täuschung zustande kamen (§ 123 BGB).

Ich würde mir bei einem Anwalt "Rat" suchen. Die Regel heißt doch : auf keinen Fall zahlen ! Denn das ist ja das Ziel dieser "Gangster". Ich persönlich würde mich mit allen Mitteln wehren. Diese ganze Sache ist doch auf "Lug und Betrug" aufgebaut worden. Wie sollen diese "Betrüger" recht bekommen ?!? Also bei meinem Rechtsempfinden schellen da alle Glocken. Lerne einfach für die Zukunft draus! Aber wehre Dich. JETZT !

kevin1905  24.10.2013, 15:28
Ich würde mir bei einem Anwalt "Rat" suchen.

Dieser Rat fällt hier deutlich zu oft. Ein Anwalt wird notwendig wenn das Rechtsgebilde sehr komplex wird, die Streitsumme extrem hoch ist (1.000,- € aufwärts), oder ein streitiges Verfahren im Raum steht.

Anwälte arbeiten nicht umsonst und gegen Abzocker, welche i.d.R. Gerichtssääle meiden wie Eiswürfel die Sonne, reicht normalerweise ignorieren.