Gewinnspiel falsche Daten, Anzeige?
Hey. Und zwar hab ich, weiblich 14 bei einem Gewinnspiel ein falsches Alter angegeben. Der Typ am Telefon hat gesagt, dass bereits Anzeige erstattet worden ist. Ich habe bisher noch nichts mit der Polizei bzw. mit dem Gericht zu tun gehabt, bin also Ersttäterin.
Meine Frage also: Was kommt auf mich zu, wie läuft das alles ab und was kann ich für eine Strafe erwarten?
Liebe Grüße
5 Antworten
Meine Frage also: Was kommt auf mich zu, wie läuft das alles ab und was kann ich für eine Strafe erwarten?
vermutlich gar keine, Du hast keinen Gewinnanspruch. wenn muss der Betreiber sicherstellen dass man sich eben nicht mit einem falschen Alter anmelden kann.
sehe höchstens einen Verstoß gegen die AGB, was zur Sperrung des Accounts und Gewinnentzugs führen kann
Hallo,
lass mich mal raten.
Du bist angerufen worden, weil du angeblich etwas gewonnen hat und solltest dafür aber erst einmal ein Zeitschriftenabo abschließen?
Dann brauchst du dir wirklich keine Gedanken zu machen. Das ist nämlich eine unseriöse Masche bei der die Gewinne erfunden sind und es nur darum geht, den Leuten ein Abo anzudrehen.
Diese Leute werden dich ganz sicher nicht anzeigen. Dann müssten sie nämlich in die Öffentlichkeit treten und das ist wirklich das letzte, was diese Leute wollen.
Das mit der Anzeige sagen die nur aus Ärger, weil aus ihrem miesen Geschäft nichts wird, denn einer 14-jährigen kann man kein Abo andrehen.
Vermutlich nichts.
Sozialstunden wenn es hoch kommt.
Denke Mal sie wollen dich nur einschüchtern, warte auf offizielle Post. Am Telefon ist relativ egal
Da kommt gar nichts, weil es nicht verboten ist, bei einem Gewinnspiel falsche Angaben zu machen. Das ist ja kein Vertrag sondern eben nur eine Gewinnspielteilnahme.
Glaub nicht alles, was man Dir am Telefon erzählt. Eine Anzeige ist sehr unwahrscheinlich. Warum wurdest Du überhaupt angerufen? Die Frage ist: Durfte man Dich überhaupt anrufen?
Ich frage mich auch, ob das überhaupt eine Straftat ist, falsche Angaben bei einem Gewinnspiel zu machen. Urkundenfälschung kommt mangels Urkunde nicht in Frage, Betrug dürfte es mangels Vermögensvorteil auch nicht sein.