defekter Kühlschrank in Mietwohnung, Vermieter im Krankenhaus

7 Antworten

Wenn der Kühlschrank im Mietpreis berücksichtigt wird ist es vermietersache...allerdings gibt es auch dazu im mietvertrag festgehaltende klauseln.. Meistens muß man kleinere reperaturen selber zahlen ( bei uns unter 100 euro).Les dir in ruhe deinen mietvertrag durch, dann würde ich den vermieter fragen bzw den sohn. im notfall reparieren lassen auf rechnung und diese dann zum vermieter schicken lassen.

Mein Problem ist, dass der Kühlschrank meiner Mietwohnung (ich bin Mieter/Kühlschrank war von Anfang an drin) nichtmehr funktioniert. Deshalb wollte ich nachfragen, ob der Vermieter den Kühlschrank ersetzen muss.

Wenn er in der Wohnung war als Sie einzogen, dann gilt er als mitvermietet und der Vermieter muss dann auch für Ersatz sorgen.

Das größere Problem ist, dass mein Vermieter im Krankenhaus ist und nicht in der Lage ist, sich darum zu kümmern. Da er aber einen Sohn hat, muss dieser sich dann darum kümmern? Oder hab ich da jetzt ein Problem?
  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen. www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Anstatt der Ersatzvornahme kann man die Miete angemessen mindern.

Die Höhe der Mietminderung sollte ein Anwalt oder der Mieterbund festlegen.


Sie könnten ja erst einmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen und ihm vielleicht Hilfe anbieten.

Z.B. dass Sie den Kühlschrank besorgen und er bezahlt ihn (was er ja ohnehin muss)

MfG

Johnny

albatros  08.02.2014, 03:01

Da der Mangel bereits bei Mietbeginn vorhanden war, ist jetzt eine Mietminderung nicht möglich.

johnnymcmuff  08.02.2014, 03:19
@albatros

Da der Mangel bereits bei Mietbeginn vorhanden war, ist jetzt eine Mietminderung nicht möglich.

Du hast da was falsch gelesen. @I@

Da steht nicht, das der Kühlschrank von Anfang an defekt war, sondern:

Kühlschrank war von Anfang an drin) nichtmehr funktioniert.

johnnymcmuff  08.02.2014, 12:21
@johnnymcmuff

Keine Antwort ist auch ne Antwort.

johnnymcmuff  08.02.2014, 14:55
@johnnymcmuff

Hast Du das in der Frage überlesen?

Kühlschrank war von Anfang an drin) nichtmehr funktioniert.

Man sollte auch den Schneid haben sich zu entschuldigen für einen falschen Kommentar!

albatros  12.02.2014, 13:11
@johnnymcmuff

Was knurrst du hier rum? Abgesehen davon, dass du Recht hast (ich hab das kleine Wort "drin) übersehen) wäre es doch so in meinem Sinne auslegbar. Es stand nicht zu lesen, seit wann der KS defekt ist.

Im Übrigen habe ich mich immer entschuldigt, wenn mir (bedauerlicherweise) ein Fehler unterlaufen ist.

Dazu kommt, dass ich nicht immer Zeit habe, auf Alles sofort zu reagieren.

Informiere den Vermieter per Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung zwei Wochen. Gerät er in Verzug, dürftest du selbst die Reparatur veranlassen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich, könntest du theoretisch einen gleichwertigen KS kaufen und austauschen. Auch wenn der V. im KH ist, gilt der Brief als zugestellt. Es wird sicher jemand mit der Vertretung beauftragt sein der tätig wird.

Da ich nicht annehme das Dein Vermieter für eine Ewigkeit im Krankenhaus liegt (hoffen wir das einfach mal), dann lass ihm Zeit wieder auf die Beine zu kommen und versuch das mit einem nettem Gespräch telefonisch zu klären. Wenn das nicht fruchtet kannst Du immer noch schriftlich mit Fristsetzung usw. usf. nachschießen. Wenn der Kühlschrank in der Wohnung war ist es klar Vermietersache, das weiß Dein Vermieter und er dürfte sich kaum sträuben hier zu leisten.

Wenn der Vermieter selber nicht in der Lage ist, muß er jemanden beauftragt haben, der ihn vertritt, bzw. wenn er das nicht konnte, müßte es sein Sohn machen. Setzt dich evtl. mit dem Mieterschutz in Verbindung, kontaktiere auf alle Fälle zuerst den Sohn.