Muss der Mieter den Kühlschrank ersetzen?

11 Antworten

Es hängt davon ab, ob die Küche bzw. der Kühlschrank mitvermietet oder zum Gebrauch überlassen ist.

Ist die Küche nur zum Gebrauch überlassen, musst Du ggf. den Kühlschrank selbst ersetzen.

Ist sie mitgemietet, hängt es davon ab, ob eine Kleinreparaturklausel wirksam vereinbart wurde.

Ist eine Kleinreparaturklausel wirksam vereinbart, hängt es davon ab, wie hoch die Reparaturkosten sind.

Du siehst also, ohne daß man Deinen Mietvertrag und die Vereinbarungen kennt, kann man die Frage nicht beantworten.

Wenn die Einbauküche Gegenstand des Mietvertrags ist, ist der Vermieter natürlich auch für das einwandfreie Funktionieren bzw. den Ersatz verantwortlich. Dafür zahlst du ja auch einen Anteil der Miete.

Wenn du per Mietvertrag die Einbauküche mit Kühlschrank gemietet hast, muss der Vermieter auch für die Funktionsfähigkeit des Kühlschranks sorgen.

Wie er das macht, bleibt ihm überlassen.

... eine Minderung verlangen, von wem denn? Die setzten hier bei uns die Mieter meist voreilig fest und bezahlen dann eben etwas später und dann mit Zinsen nach.

Schaue einfach in den Mietvertrag, was in dieser Angelegenheit von Dir vereinbart wurde.

Wird für das gute Stück Miete bezahlt, muß der Vermieter reparieren/austauschen lassen und gibt es Schäden, wuppt eben der Mieter den Betrag des Schadens.

Viel Glück.

johnnymcmuff  19.02.2017, 16:45

Wird für das gute Stück Miete bezahlt, muß der Vermieter reparieren/austauschen lassen 

Sind die Sachen bei Einzug vorhanden und nicht vom Vormieter explizit durch den Nachmieter übernommen worden, ist der Vermieter in der Pflicht; es sei denn der Mieter hat den Schaden verursacht.

schleudermaxe  19.02.2017, 18:34
@johnnymcmuff

... was hat denn ein Vormieter mit meinem Mietvertrag am Hut?

Wie sieht es rechtlich aus? Muss der Vermieter ersetzen?



Das kommt drauf an. Gibt es eine wirksame Kleinreparaturklausel in Deinem Mietvertrag?

Wenn ja, kommt es darauf an, ob die Rechnung einer Reparatur kleiner als im Mietvertrag vereinbart ist.

Gibt es keine Kleinreparaturklausel, dann ist der Vermieter in der Pflicht für Reparatur oder Ersatz zu sorgen; auch wenn Kühlschrank nicht im Mietvertrag erwähnt ist, denn es gilt, alles was bei Einzug in der Wohnung ist, das ist mitvermietet.

ich als Vermieter würde, selbst wenn es eine wirksame Klausel gibt bei so kurzer Mietdauer aus Kulan schon für Ersatz sorgen.

Oder darf er z. B. einen anderen hinstellen, der nicht zur Einbauküche passt? 

Darf er.

Wenn er zuerst einen Techniker holt: Wer bezahlt den?

Wie oben beschrieben.

 Kann ich vielleicht auch eine Mietminderung verlangen?

Man  verlangt keine Mietminderung sondern, wenn ein Mangel besteht, macht man sie angemessen.

Zunächst sollte man den Vermieter per Einwurfeinschreiben unter genauer Fristsetzung auffordern den Mangel zu beheben, gleichzeitig, darf man die Miete mindern.

Reagiert der Vermieter nicht, darf man nach Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme vornehmen.

Unglaublich was es hier für falsche Antworten gibt.