Darf Rente in einer Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden?

6 Antworten

Jeder Partner einer Bedarfsgemeinschaft (BG) ist verpflichtet, alles Mögliche und Zumutbare zu tun, damit die BG kein ALG II mehr benötigt.*)

Du kannst also nicht sanktioniert werden, wenn du alles Zumutbare tust. Du musst also gar nichts Unzumutbares tun.

Was wäre nun zumutbar für dich? Wegen deiner Rente möglicherweise weniger als sonst. Etwa, wenn du erwerbsunfähig bist oder schon im Rentenalter, Sonst gilt SGB II § 10 Zumutbarkeit.

Gruß aus Berlin, Gerd

*) SGB II § 2 Grundsatz des Forderns: "(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.

(2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen."

JEDES Einkommen einer BG wird verrechnet. (Deswegen heißt das so). Von der Rente hast du einen Freibetrag von 30 € als "Versicherungspauschale". Diese 30 € habt ihr also definitiv mehr, als ob ihr beide Leistungsempfänger ohne Einkommen wärt.

Rente wird in einer Bedarfsgemeinschaft genau wie Krankengeld komplett angerechnet, das ist völlig korrekt und da kannst du auch nichts dran machen.

Leider ja. Leistungen für Bedarfsgemeinschaften sind nachgelagert, d.h. werden nur gewährt, wenn kein anderes Einkommen erzielt wird. Dazu gehört eben auch die Rente (die gesetzliche und gegebenenfalls auch die Riesterrente).

www.rentenfibel.de

Es ist korrekt. In einer Bedarfsgemeinschaft werden sämtliche Einkommen zusammengerechnet.