Kindergeld der Arge verschwiegen, was hat das für Folgen?

6 Antworten

wenn die Kinder in der Bedarfsgemeinschaft angegeben waren, kann es sein, dass das Kindergeld bereits mit den Leistungen verrechnet wurde & gar keine Überzahlung stattfand. Das Jobcenter wusste ja, dass ein Kindergeldanspruch besteht.

Wenn sie aber bewusst angegeben hat, dass sie kein Kindergeld bezieht, könnte sie noch Probleme bekommen.

Und wer auch noch "Probleme" bekommen kann bzw. wird: das volljährige Kind, dass nun meint 1 Jahr Pause machen zu können / dürfen. Da wird das Jobcenter schnell die Schrauben anziehen, denn jetzt da keine Schule mehr besucht wird, kann man ja für seinen Lebensunterhalt arbeiten gehen, statt Alg2 zu beziehen. Also nix mit Pause!

Wenn das Kindergeld wirklich nicht angerechnet wurde, dann bekommst sie das Geld natürlich später abgezogen und obendrauf eine Anzeige wegen Betruges.

Allerdings sollte das Amt das Kindergeld eh angerechnet haben, denn bis 18 wird es ja IMMER gezahlt und da sie sicher vom Schulbesuch des älteren Kindes wissen, wissen sie auch von dessen Kindergeldanrecht. Da sollte sie mal nachsehen, ob das nicht bereits angerechnet ist.

Wie kann der 18 jährige sich denn ein Erholungsjahr auf Staatskosten erlauben. Da hätte ich meinen Kindern was erzählt, dass so was nicht drin ist, wer nichts tut, kriegt auch kein Geld, so läuft das bei uns, denn ich  muss auch arbeiten gehen.

ja, es wird rückwirkend voll angerechnet, dazu kommt eine süße strafanzeige wegen betruges


normal kommt das direkt raus, weil die ämter kooperieren

Bist du dir da sicher,dass das Kindergeld nicht mit angerechnet wurde,auch wenn es nicht angegeben wurde ?

Denn es müsste dem Jobcenter zumindest für das 13 jährige Kind klar sein,dass die Mutter Kindergeld für dieses bezieht und wenn der Sohn vorher noch minderjährig war,dann stand es ihm auch zu und das ist dem Jobcenter auch bekannt.

Selbst wenn das Kind in der Schulzeit schon 18 war,dann hätte die Mutter das der Familienkasse durch eine Schulbescheinigung belegen müssen und einen neuen Antrag stellen.

Ich würde dann also erst mal in den Bescheiden nachsehen,bevor ich mir hier weiter eine Kopf mache.

Aber das sich das Kind jetzt 1 Jahr auf die faule Haut legen kann,sollte es schnell vergessen,denn die Beendigung der Schule ist nicht nur der Familienkasse,sondern auch dem Jobcenter mitzuteilen und zu belegen.

Dann wird er ganz schnell eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch erhalten.

Also - grundsätzlich sind die Mitarbeiter der Arge nicht so blauäugig, dass diese nicht von selbst wissen, dass für Kinder, die in der Bedarfsgemeinschaft leben, auch Kindergeld bezogen wird!

Ich nehme also nicht an, dass das KG bisher keine Berücksichtigung gefunden hat!

Deine Freundin soll sich in aller Ruhe nochmals die Bescheide durchlesen und wird dann ganz sicher wieder ruhig schlafen können ;-)

Alles Gute