Darf man einen Song remixen ohne die Urheberrechte zu beachten oder braucht man das Einverständnis des entsprechenden Musikers?

5 Antworten

Die bekommen meistens eine Genehmigung der Labels oder arbeiten mit diese zusammen.

ThomasMorus  23.03.2016, 20:43

So müsste es eigentlich sein, wenn jeder sich an die Gesetze halten würde. Meiner Erfahrung nach, haben die meisten Remixer aber eher keine gültige Lizenz ;)

blazes  24.03.2016, 19:52

Jap ist auch so

Jegliche Verwertung der Musikstücke ist geregelt und bedarf einer Zustimmung durch die Verwertungsgesellschaft: die Aufführung und natürlich auch die Veränderung.


ThomasMorus  23.03.2016, 20:46

Die Veränderung bedarf sogar noch einmal der gesonderten Genehmigung des Künstlers, weil die GEMA die nicht von sich aus erteilen darf. (Bearbeitungen gemäß §23 sind nicht durch den Standard-GEMA-Vertrag abgedeckt)

Solange du keinen Profit mit den Remixes machst, können sie dir nichts machen. Erst wenns ums Geld geht würde was passieren.

ThomasMorus  23.03.2016, 20:38

Unfug. Das ist ein sehr verbreiteter Urbaner Mythos. §12 UrhG verbietet explizit das "Veröffentlichen" nicht erst das "Verwerten" von Werken ohne Genehmigung.

Dankyy  23.03.2016, 21:59

Ja, aber es geht um Remixes und nicht um originale Werke.

meini77  24.03.2016, 07:59
@Dankyy

Auch die Bearbeitung (also z.B. ein Remix) ist eine Verwertung!

OK. Ich habe hier bei gutefrage noch selten erlebt, dass so viele Antworten in völlig verschiedener Hinsicht falsch sind.

Fürs Protokoll: Jedes Kunstwerk in Deutschland ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Genehmigung seines Schöpfers oder eines Rechteinhabers nicht veröffentlicht werden. (UrhG §12, §14) Das gilt auch im Internet. (§19a)

Ob die Veröffentlichung kommerziell oder nicht kommerziell erfolgt, ist für die urheberrechtliche Bewertung völlig ohne Bedeutung. Denn §12 UrhG verbietet explizit bereits die "Veröffentlichung" und nicht erst die "Verwertung".

Normalerweise verwaltet die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an jeglicher Musik in Deutschland die GEMA. Allein das wäre für Youtube schon ein riesiges Problem, weil die GEMA ja mit Youtube auf Kriegsfuß steht.

Noch viel gravierender ist aber folgendes Problem: Ein Remix ist juristisch betrachtet eine "Bearbeitung" des Werks. Und um eine solche Bearbeitung zu veröffentlichen, brauchst du nach §23 UrhG noch einmal eine gesonderte Genehmigung des Urhebers, die auch die GEMA nicht erteilen darf.

Die Veröffentlichung eines Remixes ohne ausdrückliche Genehmigung des Originalkünstlers ist also nicht gestattet. Das ist allerdings nur die Rechtslage...

Wie du durch eigene Recherche schon fest gestellt hast, werden viele Remixe bei Youtube veröffentlicht. Und es ist sehr, sehr fraglich, ob all diese Musiker die korrekten Nutzungsrechte eingeholt haben. Ein Remix hat eben nicht die exakt gleiche Tonfolge, wie der Originalsong und ist deswegen für die Youtube-Content-ID schwieriger zu erkennen, als wenn du einfach das Original hochlädtst.

Remixer und Nutzer von urheberrechtlich geschützter Musik auf Youtube wurden bisher nur in Einzelfällen tatsächlich juristisch belangt. (Dazu Till Kreutzer im Wiso Interview: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2504652/Videos-mit-Chartmusik-ins-Netz?setTime=5.712#/beitrag/video/2504652/Videos-mit-Chartmusik-ins-Netz)

Passieren kann es dir natürlich trotzdem. Ob du das Risiko eingehen möchtest, musst du selbst wissen.

Weit mir bekannt, darfst du das nur, wenn die Lizenz das erlaubt und das tut sie in den meisten Fällen nicht!

Das da nichts passiert, liegt wohl eher an der Verfolgung..