Darf man betrunken auf einem Privatgelände Auto fahren?

10 Antworten

und was hat das eine mit dem anderen zu tun??? Wenn sie Eure Ausfahrt versperren oder auf Privatgrund stehen, dann mach sie darauf aufmerksam, dass es so wohl nicht geht und im Übrigen kannst Du auf Privatgrund weitgehend machen was Du willst, sofern Du nicht gegen irgendwelche Gesetze verstößt. Auf Privatgrund gilt die StVO nicht. Du kanst Dir Fahrunterricht geben lassen und auch ohne Führerschein besoffen herumfahren.

PepsiMaster  17.04.2010, 08:20

Solange die Straße nicht abgesperrt und für andere Verkehrsteilnehmer unzugänglich ist, gilt auch die StVO. Dann handelt es sich bei der Straße nämlich um tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum (im Gegensatz zu öffentlichen Straßen mit Widmung, rechtlich öffentlicher Verkehrsraum).

Ihr redet alle wirr vom "Privatgrundstück". PepsiMaster hat das klar ausgedrückt: Privatgrundstück ist nicht gleich Privatgrundstück. Der Parkplatz vor dem Supermarkt ist auch Privatgrundstück, weil es dem Betreiber des Marktes gehört. Rein rechtlich geshen ist es aber KEIN rechtlich privater, wohl aber ein TATSÄCHLICH privaterer Verkehrsgrund. Daraus folgt, daß ihr dort auch keine Fahrstunden geben oder betrunken fahren dürft. Um auf die Beantwortung der ursprünglichen Frage zurückzukehren sei gefragt, ob diese Grundstückszufahrt frei zugänglich/befahrbar ist oder nicht.....

Auf deinem Privatgelände darfst du (fast) alles tun und lassen was du willst. Du kannst betrunken fahren, brauchst keinen Führerschein, keinen Tüv und darfst auch das Verdeck eines Cabrios bei 100km/h öffnen ;) Alles natürlich auf eigene Verwantwortung und Gefahr. Kritisch wird es aber, wenn du Dritte verletzt oder du anderweitig die öffentliche Sicherheit und Ordnung störst weil du z.B. den Motor laufen lässt und durchgehend Vollgas gibst und deine Nachbarn störst.

auf privat kannste machen was du willst. aber eine straße ist kein privatgelände, sondern öffentlicher verkehrsgrund, wenn dort jeder hinfahren kann und das ist ja offensichtlich der fall

Naja theoretisch schon gilt ja keine stvo usw. .Aber sollte etwas passieren und es klagt jemand kommst du sicherlich wegen fahrlässigkeit oder sowas dran und darfst deinen Führerschein abgeben oder darfst ihn gar nicht erst machen...