Darf ich neben meinem Hauptjob & Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung noch einen Mini-Job auf 450 Eurobasis ausüben?

4 Antworten

https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/14_besonderheiten_bestimmter_personengruppen/uebungsleiter.html?nn=124536

Ehrenamtliche Mitarbeit, Arbeits-, Beschäftigungs- und ...

www.buergergesellschaft.de/.../ehrenamtliche-mitarbeit-arbeits-beschaeftigungs-und-d...
ChinoMoreno90 
Fragesteller
 08.12.2016, 03:30

wenn ich das richtig "überflogen" habe geht`s in diesem Beitrag lediglich um das Beispiel: Hauptjob & zusätzlich Ehrenamt, mich interessiert jedoch ob ich dann noch zusätzlich einen Mini-Job (450 EUR) ausüben darf. Das ganze Paragraphenzeugs ist leider so gar nicht meins :-(

trotzdem erstmal Danke!

http://www.finanztip.de/ehrenamtspauschale/

Der Rest klären mit dem Finanzamt. Ein Antwort springt den Platz hier auf.

Klar ist: Brav melden und von eventuelle Steuerfreibeträge profitieren oder die Finger davon lassen. ;-) <-

1. Eherenamt fällt unter die Ehrenamtspauschlahe (haben die anderen ja auch schon genannt).

2. Ein Minijob ist daneben zulässig. Kein Problem.

wenn dein Arbeitgeber das erlaubt, dann ja.