Bezahltes Ehrenamt und Insolvenz?
Hallo, ich befinde mich seit November 2014 in der Regelinsolvenz. Nun habe ich eine Teilzeittätigkeit, einen 450€ - Job und eine Job, der als bezahltes Ehrenamt läuft. Nun meine Frage: Zählt dieses ehrenamtliche Einkommen auch als volles Einkommen? Oder wir dies als Aufwandsentschädigung gewertet? Danke für Eure Antworten!
2 Antworten
Du darfst ohne Kinder nicht über die 1045€ Grenze kommen alles was drüber geht wird an die Gläubiger verteilt. Sobald der insolvenzverwalter mitbekommt das zu deinem Job nochmal ein Nebenjob hast gefährdest du deine Insolvenz,dass kann böse Ärger geben.
Hallo!
Aktuell sind 1049,99 Unpfändbar. Alles was darüber hinaus geht, gehört dir zur Hälfte. Was für ein Job ist das, den Du da als bezahltes Ehrenamt machst?
Bestimmte Ehrenämter sind gesetzlich geschützt. Allerdings darf das Gesamteinkommen 2400 € jährlich nicht überschreiten. Bei einem "normalen" Ehrenamt, solltest Du bei 450 € den Freibetrag von 1049,99 kaum überschreiten.
Du bist aber verpflichtet, dem Insolvenzverwalter ALLE Einkünfte mitzuteilen. Sonst kann dir die Restschuldbefreiung verweigert werden! Egal wie gering ein Betrag ist, und sei es nur die Prämie der Krankenkasse für Vorsorgeuntersuchungen (die abzugeben Du verpflichtet bist!), alles musst Du dem Insolvenzverwalter melden.
Den Ärger den Du mit verschweigen herauf beschwörst ist gewaltig! 100 € sind es nicht Wert, die Insolvenz platzen zu lassen. Und spätestens bei deinem Lohnsteuerjahresausgleichsbescheid vom Finanzamt kommt der Verwalter dahinter!
Rechtlich verbindliche Auskünfte kannst Du beim Verbraucherschutz in deiner Stadt bekommen. Keine Sorge, sie werden dich nur beraten, aber nichts an Daten weiter geben. Aber sie können dich beraten, wenn Du Ärger mit dem Insolvenzverwalter hast. Vergiss nicht, das ist der Interessenvertreter der Gläubiger, nicht deiner Interessen!
Darf ich wissen, welches Ehrenamt Du ausübst?
Viele Grüße
und viel Glück!
Frank