Darf ich dem Vormieter Geld anbieten, damit ich seine Wohnung bekomme?

17 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach Besichtigung einer Wohnung möchte ich diese vom Vormieter übernehmen. Der hat auc h bereits bei der Vermietungsgesellschaft gekündigt, aber seine Kündigung ist dort noch nicht bearbeitet Daher meine Idee: Ich biete dem Vormieter etwas Geld dafür an, das ich ihm dann auszahle, wenn ich die Wohnung tatsächlich bekommen sollte, d. h. sobald ich ein Mietverhältnis bzgl. dieser Wohnung abgeschlossen habe.

Das macht keinen Sinn da der Vormieter wohl keinen Einfluß auf die Entscheidung des Vermieters hat. denn der entscheidet wer Nachmieter wird.

Verboten ist es nicht.

Der Vormieter müsste dazu einfach ausschließlich mich informieren, wenn er seine Kündigungsbestätigung bekommt.

Nützt nichts da der Vermieter Dich nicht nehmen muss und wenn Der Vormieter klug ist, wird er sich auf Deinen Vorschlag nicht einlassen.

Denn ein Interessent der abgelehnt werden kann ist schlechter als eine Menge Interessenten, die es dem Vormieter ermöglichen vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen.

m4ever 
Fragesteller
 02.09.2014, 15:25

Endlich jemand, der die Sachlage versteht :-)

Da es für den Vormieter tatsächlich besser ist, möglichst viele (für den Vermieter) geeignete Interessenten zu bieten, sollte die Prämie bewirken, dass er sich zu meinen Gunsten verhält und eben riskiert, dass ich doch abspringe (was ich nicht vorhabe)...

m4ever 
Fragesteller
 06.09.2014, 21:48
@m4ever

Für die Nachwelt noch folgende Info, die ich jetzt zufällig gefunden habe:

Nach dem "Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung", § 2, Abs. 2 hätte der Vormieter keinen Anspruch auf meine Zahlung, denn

"Ein Anspruch nach Absatz 1 steht dem Wohnungsvermittler nicht zu, wenn [...] der Mietvertrag über Wohnräume abgeschlossen wird, deren [...] Mieter [...] der Wohnungsvermittler ist.

Wenn der Vormieter also gut informiert ist, wird er mein Angebot ablehnen, weil er seinen Zahlungsanspruch nicht durchsetzen könnte. Wäre nur noch zu klären, ob es auch verboten ist, so einen Vorschlag zu machen, denn viele werden von dem Gesetz ja nicht wissen und die gegebene Information kann man ja nicht wieder zurückholen (wie bei Men in Black ...).

Klar kannst du deinem Vormieter Geld anbieten. Aber bringen wird es dir höchstwahrscheinlich gar nichts. Denn dein Vormieter entscheidet nicht, wer die Wohnung bekommt. Das einzige, was vielleicht Sinn macht, wäre wenn du dich mit dieser Wohnungsgesellschaft in Verbindung setzt und dein Interesse bekundest.

Wann die Kündigung bearbeitet wird, ist irrelevant, wichtig ist wann sie beim Vermieter eingegangen ist. Und akzeptieren muss sie niemand, da es eine einseitige Willenserklärung ist.

m4ever 
Fragesteller
 02.09.2014, 16:21
Das einzige, was vielleicht Sinn macht, wäre wenn du dich mit dieser Wohnungsgesellschaft in Verbindung setzt und dein Interesse bekundest.

Hab ich auch schon gemacht, aber die können mein Interesse nicht vermerken, da dort die Kündigung des alten Mieters noch nicht bearbeitet wurde.

Mit "Kündigung akzeptieren" meinte ich vielmehr "Kündigung bearbeiten und die Wohnung als frei im System eintragen"

Aber danke für die Antwort.

Na ja, die Gesellschaft wird sich wohl kaum vom Vormieter vorschreiben lassen, welchen Bewerber sie nehmen. Und er wird das Geld vielleicht nehmen, unterschreiben wird er aber nix, da wäre er ja schön blöd. Die Wohnung gehört ihm nicht und er ist nicht als Makler unterbeauftragt, somit könnte ihm die Wohnungsgesellschaft sogar ganz bös an den Karren fahren, wenn sie davon Wind bekommt. Mehr als die wohlwollenend als Nachmieter vorschlagen, kann der Vormieter nicht machen. Da musst du wohl oder übel abwarten, oder direkt mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen.

Macht das Sinn oder Ist das irgendwie verboten oder unrealistisch?

Nicht verboten, aber unsinnig.

Der Mieter hat nichts damit zu schaffen wer die Wohnung nach ihm bekommt. Bewirb Dich beim VM um die Wohnung. Mehr kannst Du nicht machen.

Ein Kündigungsbestätigung muß der Vermieter dem Mieter nicht geben.

Das könnte sich als Fehlinvestition herausstellen, da der Mieter halt nicht der Vermieter ist, der sich seinen neuen Mieter selber aussucht. Das Geld wäre vermutlich als Anreiz besser beim Vermieter investiert!?!