Darf ich am muslimischen Opferfest freinehmen mit einer Entschuldigung (Schleswig Holstein)?
Laut Nr.2 AV Schulpflicht zu §128 SchulG heißt es (1) Schülerinnen und Schüler aller Schularten und Bildungsgänge haben an den Feiertagen ihrer Religionsgemeinschaft unterrichtsfrei. Diese unterrichtsfreien Tage gelten nicht als Fehltage. (2) Unterrichtsfreie Tage sind für … d) muslimische Schülerinnen und Schüler: – erster Tag des Ramadanfestes – erster Tag des Opferfestes
Quelle: https://www.grundschulen.net/73-schulfrei-an-islamischen-feiertagen.html
Copyright © GrundschulenNet
gilt das auch für s h (Gemeinschaftsschule 10. klasse)
3 Antworten
Für Berlin gilt z.B.:
Da sich Lehrer nicht in allen religiösen Feiertagen der verschiedenen Religionen auskennen und ihren Unterricht planen müssen, legt die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung die beiden Tage (erster Tag des Ramadanfestes, erster Tag des Opferfestes) im Vorhinein fest. Ein gesonderter Antrag ist dann von den Eltern auch nicht mehr erforderlich, sondern die muslimischen Schüler sind automatisch vom Unterricht befreit.
Du musst dich erkundigen, ob das für deine Schule gilt. Ggf. Antrag auf Beurlaubung vorher stellen - das klappt.
Bitte beachte: Jedes Bundesland hat ein eigenes Schulgesetz.
Das Schulgesetz für Schleswig-Holstein findest du hier:
Was für dich auch interessant sein dürfte, kannst du hier nachlesen:
Da das verschieden gehandhabt wird, warum fragst du da nicht direkt in deiner Schule?