Darf ein Vermieter ohne Mietvertrag, und ohne jegliche Absprache darüber, Miete verlangen?

10 Antworten

Er kann die Miete von deinen Mitbewohnern, die dir ja auch den Schlüssel gegeben haben, verlangen. Mit denen hat er einen Vertrag und du warst ja nicht Mieterin, sondern nur Gast.

Natürlich wäre es fair von dir, wenn du dich an der Miete für diese Zeit beteiligt. Aber dein Ansprechpartner ist nicht der Vermieter und der hat auch keine Handhabe gegen dich.

TLonnie 
Fragesteller
 01.02.2016, 10:17

Die Nebenkosten hat immer ein Mitbewohner gezahlt, alle anderen haben ihm das Geld überwiesen. Fairer Weise habe ich ihm das Geld für die entstandenen Nebenkosten in Bar überreicht. Es war ja auch nicht meine Absicht dort nie was zu bezahlen.

Ein Mietvertrag für Wohnraum kann auch mündlich oder durch konkludents Handeln geschlossen werden. Was war denn genau besprochen worden und mit wem? Hattest Du einen (mündlichen) Untermietvertrag mit dem/den Hauptmieter(n) oder hast Du direkt mit dem Vermieter gesprochen? 

Fakt ist, dass Du den Wohnraum genutzt hast. Zu klären ist nun, wer die Miete dafür zahlt! Warst Du Gast, ist der Hauptmieter verantwortlich, warst Du selber (Unter-)Mieter, zahlst Du. 

TLonnie 
Fragesteller
 01.02.2016, 10:25

Ich habe lediglich mit den Mitbewohnern gesprochen, diese haben gesagt "ja du kannst einziehen" und haben mir den Schlüssel überreicht. Mit dem Vermieter habe ich per E-Mail versucht einen Termin zu vereinbaren um ein Mietverhältnis ins rollen zu bringen. Er hat immer abgesagt und nach meiner letzten Mail hat er nicht geantwortet worauf ich dann aus dem Zimmer raus bin. Das war im Mai 2015, jetzt meldet er sich und will Miete haben...

miboki  01.02.2016, 10:38
@TLonnie

Und über Geld wurde nie gesprochen? Haben die Mitbewohner die volle Miete und Nebenkosten bezahlt? In dem Fall bist Du raus aus der Pflicht. Sollten sie nicht bezahlt haben, haben sie Dich nicht über Deine Zahlungspflicht informiert? Klingt für mich unglaubwürdig. Vor Gericht wirst Du im Zweifel glaubhaft erklären müssen, dass Du davon ausgegangen bist, kostenlos dort zu wohnen. Wenn der Vermieter aber nachweist, dass Du durch die Kontaktaufnahme und den Einzug von einer Verpflichtung zur Zahlung der Miete gewusst hast, wirst Du schlechte Karten haben. 

Es ist höchstens noch über die Höhe der Zahlungen zu verhandeln.    Ich hätte Probleme damit, Dir zu glauben, dass Du in ein WG-Zimmer gezogen bist, ohne zu wissen, ob und welche Kosten zu zahlen sind.

TLonnie 
Fragesteller
 01.02.2016, 10:48
@miboki

Ich war damals sehr in Eile, es musste schleunigst ein Zimmer her und im Inserat stand nur eine Preisspanne die alle Zimmer unterschiedlicher Größe abdeckte, den genauen Preis für meins hatte ich nicht erfahren.

Der eine Mitbewohner hat nur die Nebenkosten für die ganze Wohnung bezahlt, alle anderen Bewohner haben ihm das Geld für diese Nebenkosten monatlich gegeben.

miboki  01.02.2016, 11:00
@TLonnie

Du bist eingezogen, wusstest dass Mietzahlungen auf Dich zukommen und hast offenbar auch Zahlungen an den Mitbewohner geleistet = konkludentes Handeln. 

Warum willst Du Dich eigentlich um die Mietzahlungen drücken? Ist die Forderung denn unangemessen? 

TLonnie 
Fragesteller
 01.02.2016, 11:08
@miboki

Ja das hatte ich angenommen, ich habe ja auch versucht einen Vertrag zu bekommen aber da der Vermieter sich dann nicht mehr gemeldet hat, mir das als unzuverlässig vor kam, bin ich wieder raus. Das ist ja nun meine Frage, muss ich zahlen obwohl es keinen schriftlichen Vertrag gab, kein Preis bekannt war und der Vermieter nicht einmal weiß wie lange genau ich in dem Zimmer war?

Du hättest ohne Mietvertrag garnicht einziehen dürfen. Versuche es entweder über den Vermieter zu klären oder hohle dir Hilfe durch einen Rechtsanwalt. Lass dir aber erstmal nichts durch den Vermieter aufzwingen.

Ignoriere vor allem jene Antworten, die glauben, dass man ohne schriftlichen Mietvertrag keine Miete bezahlen muss.

Gerade im Mietrecht besteht auch die Möglichkeit, einen mündlichen Mietvertrag zu schließen. Das bedeutet: Mieter bekommt Schlüssel, zieht ein und wohnt in der Wohnung oder im Zimmer. Vermieter bekommt Miete. Mietvertrag gemäß BGB §535: Satz 1 bedeutet, Du darfst einziehen und Satz 2 bedeutet, Du mußt im Gegenzug Miete zahlen.

Bei der Miethöhe ist allenfalls die Frage, wieviel der Vermieter verlangt. Verlangt er genausoviel, wie von den anderen WG-Mietern, ist das in Ordnung. Verlangt er erheblich mehr, würde ich mich darauf zurück ziehen, dass vereinbart war, dass Du soviel bezahlst, wie die anderen auch. Dann solltest Du das auch genau für die Zeit zahlen, wo Du in der WG gewohnt hast.

Wenn der Vermieter nicht weiß, wie lange Du dort gewohnt hast, wissen es Deine damaligen Mitbewohner. Sich darauf zurück zu ziehen, wäre also gefährlich.

Nur mal angenommen, die Miete für 1 Monat ist 200 €, dann geht es um 600 €. Das könnte dem Vermieter schon ein Gerichtsprozess wert sein und er könnte Deine damaligen Mitbewohner als Zeugen benennen und diese müßten wahrheitsgemäß aussagen. Das sollte Dir klar sein, abgesehen davon, dass so ein Prozess auch Geld kostet, dass Du sicher nicht aus dem Fenster werfen willst.

Hier fehlt in deinem Kommentar ein großer Teil des Vorspanns. Du hast auf ein Inserat (wessen?) hin eine Wohnung bezogen > in Besitz genommen < Du hast in der Wohnung gewohnt, obwohl du wusstest, dass der Vermieter Miete dafür verlangt. Du hast keine Miete bezahlt, also bist du Mietschuldner. Hier wurde ein mündlicher Mietvertrag konkludent geschlossen, der durch deinen Auszug nicht beendet ist, weil du nicht SCHRIFTLICH gekündigt hast. Sei froh, wenn du durch Zahlung der Forderung des Vermieters aus der Nummer so rauskommst, aber lass dir die Auflösung (nicht Kündigung) des Mietvertrages schriftlich bestätigen. Aktuell bist du mit der Miete in Verzug. Die Verzugszinsen betragen p.a. 4,17%. Als Vermieter könnte ich dir auch zu einem Strafverfahren wegen vorsätzlichem Mietbetrug verhelfen. Aber ich bin ja nicht dein Vermieter.