darf ein Artikel von Ebay defekt sein, wenn er als gebraucht eingestellt worden ist?

4 Antworten

Nach Lesen des Sachverhalts und der Bilder sieht es für dich eher schlecht aus. Er hat den Defekt in der Beschreibung genannt. Diesen beschreibst du auch in deiner Nachricht an den Verkäufer, nur beschreibst du den Fehler ausführlich.

Gebraucht kann der Artikel weiterhin deklariert werden, denn er hat ja nicht nur die Kamera verkauft, sondern auch die Objektive und das Ladegerät, was man im Zweifelsfall mit einer anderen Kamera gleicher Art verwenden kann.

Ein Transportschaden wird es wahrscheinlich auch nicht sein, kann aber tatsächlich nicht zu 100 % ausgeschlossen werden. Die Kamera könnte durch Bewegung einen Wackelkontakt bekommen haben, der vorher bei dem genannten "Mangel" schon da war und sich nun verschlimmert hat oder einen neuen Mangel ausgelöst hat, weshalb die Funktion nun völlig beeinträchtigt ist - nur ein Beispiel. Beim Versand geht das Risiko auf den Käufer über.

Ich weiß natürlich nicht, wie viel du gezahlt hast, aber wenn du nicht gerade eine Rechtsschutzversicherung mit 0,- EUR Selbstbeteiligung hast, würde ich das ganze auf sich beruhen lassen. Der Ärger und auch die Nerven, die solch ein Verfahren kosten, sind es nicht wert.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Hi.

Also zunächst einmal ist eine Sache nach § 433 Abs. 1 S. 2 BGB frei von Sach- und Rechtsmängeln zu liefern. Was ein Sachmangel ist, das steht in § 434 BGB. Dabei ist sie frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang (Abgabe an den Transprotdienstleister), die Beschaffenheit ausweist, die vereinbart ist, vgl. S.1.

Hier hat der Verkäufer die einzelnen Mängel der Sache in seinem Begleittext aufgeschrieben. Zusätzlich steht unten auch „Ersatzteil/defekt“. Die Angabe gebraucht ändert dabei nicht, denn es trifft ja tatsächlich zu, dass sie gebraucht ist.

Damit musste bei Gefahrübergang ein Gerät mit den entsprechenden Fehlern übergehen. Das ist erfolgt. Damit liegt kein Sachmangel iSv. § 434 S. 1 BGB vor und die Pflicht aus § 433 Abs. 1 S. 2 BGB zur mangelfreien Erfüllung ist eingehalten.

Vor Gericht hättest du mit diesem Fall weitgehend keine Chance auf Erfolg.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Tatsächlich habe ich eine Rechtsschutzversicherung mit 0 € Selbstbeteiligung.

Ich ärgere mich nur, dass er ganz offensichtlich eine defekte Kamera verkauft und das ganze irgendwie nett verpackt nach dem Motto "ist halb so schlimm " und jetzt sogar auf Angriff geht und bei ebay anruft.

Wer braucht sowas?

Dann doch lieber ein paar Euro weniger einnehmen, aber dafür fair sein und die Kamera definitiv als defekt einzustellen und zu beschreiben.

jurimausi  16.05.2020, 22:15
Ich ärgere mich nur, dass er ganz offensichtlich eine defekte Kamera verkauft und das ganze irgendwie nett verpackt nach dem Motto "ist halb so schlimm " und jetzt sogar auf Angriff geht und bei ebay anruft.

Rein materiellrechtlich ist das Recht hier auf seiner Seite.

Dann doch lieber ein paar Euro weniger einnehmen, aber dafür fair sein und die Kamera definitiv als defekt einzustellen und zu beschreiben.

Die Kamera wurde als „Defekt/Ersatzteil“ eingestellt. Steht unten in dem Begleittext, welcher eine nähere Konkretisierung zu dem Artikelzustand „gebraucht“ ist. Die Kamera ist gebraucht, man könnte nun auch nicht sagen das es eine perplexe Erklärung ist. Denn der Begleittext ist dafür zu genau.

Seatmentor  16.05.2020, 22:21
ganz offensichtlich eine defekte Kamera verkauft

Das würd ich dann ja nicht bei Gericht sagen. Denn wenn es ganz offensichtlich ist, dann fragt sich warum du es trotzdem gekauft hast.

Diesunddas812  16.05.2020, 22:49

Wenn du jetzt mal versuchst seine Perspektive einzunehmen - du verkaufst einen gebrauchten Artikel, in der Beschreibung schreibst du defekt. Und dann schreibt dir der Käufer, wenn du ihm das Geld nicht erstattest, ruft er am Montag seinen Anwalt an. Hättest du dann sofort das Geld erstattet, obwohl du ja diese Angaben gemacht hast?

Fair - das ist in dieser Situation gar nicht einfach, denn das Recht steht ja auf seiner Seite und ob er mit Vorsatz gehandelt hat, kann man nicht beweisen. Zumindest ist nicht ersichtlich, dass er das regelmäßig macht.

Wenn du meinst, mit deiner Rechtschutzversicherung gegen den Verkäufer vorzugehen, versuch es. Dein Anwalt freut sich, er wird ja bezahlt.

Schwierig.

Also was der eBay und/oder Paypal Kundenservice dazu sagen ist egal. Sie haben rechtlich keine Einwirkung und dürfen auch keine rechtliche Beratung geben.

Diese Streitigkeiten sind zivilrechtlich.

Im Text steht dass die Karte manchmal nicht erkannt wird, und das ist ja bei dir der Fall. Mal wird die Karte erkannt und dann wieder nicht.

Was den Zustand angeht, daraus kannst ihm kein Strick drehen, die Mängel wurden genannt und auch am Ende als defekt angeben. Gehört zum Kaufvertrag. Alles was er schreibt ist wichtige Information, recht kurz dazu. Da kann man vom Käufer erwarten alles gelesen zu haben und sich am Ende nicht die Rosinen herauszupicken. Sicher wäre die Kategorie Defekt/Bastler besser gewesen, ändert aber nichts.

Der Streitpunkt wäre jetzt die Definition von dem einen Satz "Manchmal wird die CF Karte nicht erkannt." Offensichtlich interpretiert ihn jede Seite anders. Hier wäre es nützlich dem Vk mehr Infos herauszulocken über diesen Mangel, die er jetzt wohl nicht mehr zu deinen Gunsten geben wird.

Solltest für die Objektive nicht mehr raus bekommen wenn du sie einzeln verkaufst?