eBay Käuferschutz Fall gewonnen , Gegenposition will Anwalt einschalten?

6 Antworten

Hallo jalapenofag,

zunächst hat er den Artikel in einer Gebrachtwaren-Börse als defekt ersteigert. Wenn der Artikel dem beschriebenen Zustand entspricht, hat der Verkäufer seine Pflicht erfüllt.

Wenn Du das Gerät einfach als "kaputt" verkauft hast, dann sind damit alle Defekte eingeschlossen, da Du kein Fachmann bist. 

eBay hat den Fall scheinbar geprüft und Dich als im Recht stehend betitelt. Das ist "normal", dass Menschen oftmals mit einem Anwalt "drohen" - das es sich um ein defektes Gerät handelt, nehme ich an, dass der Preis entsprechend niedrig war - die Kosten für den Anwalt (selbst mit Rechtsschutz) lägen sicherlich höher als der Kaufpreis -> unsinnig.

Solltest Du eine Rechtschutz-Versicherung haben, bieten einige Versicherungen eine kostenlose Hotline zur Beratung an - informiere dich gerne darüber und ruf dort an, schildere den Sachverhalt & die Experten werden Dir gerne sagen, ob Du etwas zu befürchten hast, oder nicht.

Für mich stehst du im Recht - leider kann ich das nicht juristisch belegen oder versichern, weil es nur eine persönlich-logische Meinung ist.

Ich wünsche Dir viel Erfolg beim weiteren Verfahren!

MfG PureThinking

jalapenofag 
Fragesteller
 08.07.2016, 12:50

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Den Artikel habe ich für 1€ eingestellt, und die Auktion hat bei ca 50€ geendet.

Ich bin wahrscheinlich noch über meine Eltern versichert. Ich bin 21 und habe als Student keine zusätzliche Versicherung für mich abgeschlossen.

PureThinking  08.07.2016, 12:55
@jalapenofag

Ich denke, dass Du Dir keine Sorgen machen musst. Bei einer standartmäßigen Rechtschutzsversicherung fallen meines Wissens nach etwa 150€ Selbstbeteiligung an. Wie ein anderer Nutzer bereits erwähnt hat muss der Käufer zusätzlich nachweisen, dass das Gerät von Dir geöffnet wurde. Schließlich hätte er es erhalten können, versuchen zu reparieren, scheitern und Dich für die Arbeit verantwortlich zu machen.

Du kannst den Käufer ignorieren und im schlimmsten Falle auf die Post des Rechtsanwalts warten (klingt schlimmer, als es ist)

Verständlich, dass Dich eine solche Aussage des Käufers verunsichert, aber es werden keine Gerichtsbeschlüsse oder Hausdurchsuchungen bei Dir stattfinden.

Sollte es zu einem Anwaltsbrief kommen, hast du eine Frist, bis zu der Du noch genug Zeit hast Dich über weiteres Vorgehen, Anwälte etc. zu informieren.

MfG PureThinking

Tut er dies mit Recht? Immerhin habe ich den Käuferschutz-Fall bei eBay gewonnen.

ebay Käuferschutz und die Rechtssprechung haben nichts miteinander zu tun. Vor der Gewährleistung nicht beschriebener Schäden in Deinem Angebot schützt Dich der Verkauf als "defekt / Ersatzteil" nicht. Und gegen Schrottverkauf hat der BGH eindeutige gesprochen:

http://www.t-online.de/computer/internet/id_61925884/bgh-urteil-gewaehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html

Der Käufer hat einen Sachmangel geltend gemacht.

Ich kann doch nicht alles über das Gerät wissen wenn ich es so gekauft habe.

Irrtum. Du bist für Dein Angebot verantwortlich und sonst niemand.

Deiner Beschreibung nach lässt sich das Gerät nicht mehr einschalten. Nicht genannt hast du, dass das Gerät angeblich bereits geöffnet wurde, Teile fehlen und dadurch weitere Defekte hervorgerufen wurden. Ob diese Umstände alleine durch den Begriff 'defekt' abgedeckt sind, kann hier wohl Niemand beurteilen.

paypal und ebay sind nicht am Kaufvetrag beteiligt. Zu wessen Gunsten die entschieden haben, tut demnach nichts zur Sache. Deren Entscheidung geht am Gesetz vorbei und muss vom Käufer nicht akzeptiert werden.

Der Käufer reklamiert einen Sachmangel. Er hat angekündigt, zivilrechtlich gegen dich vorzugehen und dazu die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.

Das kann er machen. Wie die Sache ausgehen wird, kann man im Voraus nicht wissen.

du hast geschrieben, das es defekt ist. du hast nicht geschrieben das es nicht geöffnet wurde.

der käufer kann da gerne klagen. er kann da sgerät ja auch selber geöffnet haben.

Natürlich ist es das gute Recht des Käufers, einen Anwalt einzuschalten. Die Wahrscheinlichkeit, dass er es wegen so einer Lappalie tatsächlich tut, ist allerdings minimal.