Darf die polizei in ein Schweizer Konto einsehen?

5 Antworten

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Bei begründetem Verdacht auf Steuerhinterziehung oder Geldwäsche, organisierte Kriminalität oder dergleichen können Ermittlungsbehörden einen sogenannten Rechtshilfeantrag stellen und die schweizer Behörden beauftragfen, da mal reinzuschauen und die Ergebnisse mitzuteilen.

Hierzu muss jedoch zunächst ein Richter dies anordnen und der macht das nicht wegen Pippifax.

ctest  05.09.2015, 21:08

muss jedoch zunächst ein Richter dies anordnen und der macht das nicht wegen Pippifax.

Bist Du einfach nur naif, oder schwätzt Du den Unfug von Frau Sommarouga und von Frau Widmer-Schlumpf, nur kritiklos nach ?

Du kannst mir gerne eine FA schicken ... dann schicke ich Dir mal eine Kontoauszug, von der SCHWEIZER Betrüger-Bank, der UBS ... mit einem Stempel, von der schweizer Justitz (die den Kontoauszug angefordert hat obwohl das gegen das in der Verfassung verankerte Bankgeheimnis verstösst!) und dabei geht es weder, um "Geldwäscherei" (dazu ist der Betrag viel zu gering .. Geldwäscherei ist erst ab 100 000 Franken überhaupt denkbar!), noch um Steuerhinterziehung, noch um "organisierte Kriminalität".      

Nein. Die Polizei darf das nicht. Aber ein Richter kann einen entsprechenden Antrag stellen. Wird dieser genehmigt, gibt es volle Auskunft über das Konto.

ctest  05.09.2015, 21:14

Aber ein Richter kann einen entsprechenden Antrag stellen. Wird dieser genehmigt,

Schau Dir meinen Kommentar im Beitrag von "fastlink" an ... auch Du darfst mir gerne eine FA schicken ... und dann verlierst Du Deine Illusionen, wenn Du lesen kannst. Das schweizerische "Bankgeheimnis" ist notorischer Betrug, von einem "Volk" was inzwischen zu 90% aus "Zugewanderten" abstammt.

In der Schweiz ist das Bankengeheimniss aktiv. Dies bedeutet das keine Behörden auskünfte über ein Privates Konto erhalten. Einzige Ausnahme: Ein Antrag kann während z.B eines Steuerhinterziehungsverfahrens gestellt werden (Vom Gericht) und wenn dieser angenommen wird erhalten die Behörden auskünfte über das Konto. Bis dahin ist es jedoch ein weiter Weg ;)

ctest  05.09.2015, 21:11

Es ist furchtbar naif was Du da sagst ... schau Dir meinen Kommentar bei "fastlink" an ... Du darfst mir auch eine FA schicken ... wenn Du mein Dokument gesehen hast, dann wirst Du DIch für Deine Antwort und Dein Vertrauen in diese Betrüger nur noch schämen können!!

Nein, die Polizei darf nicht mal eben die Konten einsehen.

Allerdings gilt die Sorgfaltspflicht. Wenn das Finanzuntermehmen hätte erkennen müssen, dass es sich um illegale Vorgänge handelt (Zum Beispiel Hinterziehung von der MwSt, Geldwäsche) und dies nicht meldet, dann bezahlt das Institut bis zu 10 Millionen Franken für die Verletzung der Sorgfaltspflicht - pro Vorgang.

Ab 2018 ist das schweizer Bankgeheimnis eh erledigt, dann wird allen EU Mitgliedsländern folgendes mitgeteilt: Name, Adresse, Steuernummer und Geburtsdatum sowie Informationen zum Kontostand und Zinserträgen oder Dividenden.

Wenn sie einen begründeten Verdacht haben in Kooperation mit der Schweizer Polizei ja.