Polizei Bewerbung Krankenakten einsehen?
Hallo, Bitte nur sinnvolle Antworten, keine Belehrungen o.ä. Ich möchte mich bei der Polizei bewerben, dort werden jegliche Angaben zu allen ärztlichen Untersuchungen gefordert. Aufgrund eines Autounfalls war ich vor einem Monat bei einem Unfallchirurgen, dieser stellte ein Schleudertrauma fest, war harmlos und nach 3 Tagen alles wieder gut. Muss ich das auch im Polizeibericht mit angeben? Der Arzt ist leider etwas weiter entfernt, und ich möchte es eigentlich auch nicht angeben, da es absolut irrelevant ist und keinerlei Folgen nach sich zog. Kann die Polizei herausfinden, dass ich dort in Behandlung war? Abgerechnet wurde über die BG, da es ein Arbeitsunfall war. Kann oder möchte die Polizei überhaupt in Kassenakten einsehen? Danke im Voraus.
2 Antworten
Ich würde es nicht angeben, wenn es nicht relevant ist. Ansonsten könntest du ja gleich jeden Schnupfen eintragen. Die Polizei kann auch "einfach mal so" nichts herausfinden - alle Ärzte unterliegen einer Schweigepflicht. Mach dir keine Sorgen wegen der Sache! Und die Polizei wird dich bei einer eventuellen Einstellung sowieso nochmal untersuchen, ob du für den Dienst tauglich bist.
Etwas, was nach 3 Tagen erledigt war und keine Sau mehr interessieren wird nun in die Kategorie "Lüge" oder "Verschweigen" zu schieben, ist wirklich etwas weit hergeholt. Muss man dann Spliss auch erwähnen?
Du musst wahrheitsgemäße Angaben machen und bei einer möglichen Verbeamtung ohnehin alle behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht befreien ... falsche Angaben oder Verschweigen können in einem Beamtenverhältnis schwerwiegende Konsequenzen (bis zur Entlassung) haben
Die Polizei weiß aber nicht, welcher Arzt mich hier behandelt hat. Würde also theoretisch auch durch das Entbinden der Schweigepflicht nichts erfahren können, oder geht das durch Akten der Krankenkasse oder sowas? Ich versuche aber wohl mal, den Arzt zu kontaktieren, ob er mir das Formular nicht ausfüllen und zusenden kann. Dann habe ich ein beruhigtes gewissen.
nochmal Du musst alles (!) angeben ...
Polizei = Beamter = besonderes Dienst- und Treuverhältnis ...
das mit einer Lüge oder einem Verschweigen zu beginnen, ist ein ganz schlechter Rat