Darf der Vermieter die Kaution an das Jobcenter zurückzahlen?

5 Antworten

Wenn der Jobcenter die Kaution direkt an die Gesellschaft überwiesen hatte,  können die das auch mit dem JC direkt abrechnen,  das ist schon richtig so. Du siehst ja nun das du den Salat hast und nen Brief im Briefkasten hast.

Wenn du dich zu unrecht behandelt fühlst,  wende dich an einen Anwalt.

Per Email reicht nicht aus,  man soll immer auf dem postalischen Weg erreichbar sein. Email wird auch nicht vor Gericht anerkannt,  außer es is de DEMail.

Wenn du dich einfach aus dem Staub machst,  ohne jede Adresse zu hinterlassen,  ist es nicht deren Schuld.

Der Jobcenter hat das recht dein Konto zu pfänden um an sein Geld zu kommen.

tolgii1987 
Fragesteller
 24.07.2017, 16:52

Was hast du jetzt für ein Problem bitte? Ich kann mich wohl aus dem Staub machen wie ich will oder? Hab gekündigt ordnungsgemäß und den Rest per Mail geklärt. Ich seh da keine Schuld ! Man merkt dass einige hier nur aus Langeweile schreiben und nix anderes zu tun haben als sich in Ihrem Keller verkrochen hier bemerkbar zu machen. 

Maleficent666  24.07.2017, 16:57
@tolgii1987

Dein Humor hast wohl auch in der Türkei gelassen.

Du bist doch selber schuld dass es so gekommen ist wie es jetzt ist. Dann brauchst hier nicht auf hohem Niveau zu jammern^^

Ob die das dürfen kann ich Dir nicht beantworten, ich glaube aber, sie dürfen das nicht.

Definitiv falsch ist aber, dass Dein Anspruch auf Rückzahlung verjährt ist. Schalte einen Anwalt ein. Ich halte hier den Tatbestand der Unterschlagung für wahrscheinlich!

Wenn ich Dir Geld schulde kann ich mich auch nicht rausreden, in dem ich sage, ich habe dein Geld an Herrn XY gegeben. Ich müsste es im Zweifelsfall nochmal zahlen.

Maleficent666  24.07.2017, 16:49

Innerhalb von sechs Monaten muss die Kaution zurück gezahlt werden

schelm1  24.07.2017, 16:51

Anspruch aus 2012 + drei jahre Abwesenheit = 2015.

Demnach dürfte der Anspuch spätestens Ende 2016 verjährt sein!

Aus welchem Grund glauben Sie da etwas anderes?

DinoSauriA1984  24.07.2017, 16:56
@schelm1

Stimmt. Ich wahr auf dem falschen Dampfer.

martinzuhause  24.07.2017, 16:52

er hätte den vermieter schon anschreiben müssen. mit nachweis. ansonsten gelten da drei jahre bis die verjährung in kraft tritt. ab 31.12.2012. das war dann am 31.12.2015 verjährt

albatros  25.07.2017, 02:12
Definitiv falsch ist aber, dass Dein Anspruch auf Rückzahlung verjährt ist. 

Es ist definitiv richtig! Der Anspruch des Mieters gegenüber dem Vermieter unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist.

Hier ist Verfristung eingetreten. Der Mieter haftet nunmehr binnen 30 Jahren dem Jobcenter gegenüber für den ihm als Darlehen ausgereichten Betrag der Mietsicherheit. Leider nun aus eigener Tasche. Er hätte sich nach Beendigung seines Mietverhältnisses um die Rückerstattung seitens des Vermieters an ihn und von ihm an das Jobcenter kümmern müssen.

 

albatros  26.07.2017, 18:41
@albatros

Hier ist Verfristung eingetreten

meinte Verjährung ...

du hättest dich doch jederzeit bei denen melden können. wo soll da der betrug sein. ?

tolgii1987 
Fragesteller
 24.07.2017, 16:48

Wenn die mir sagen, die überweisen es dem Jobcenter und bleiben dabei, was soll ich da mich noch melden ? Für mich heisst es die überweisen es an das Jobcenter. Und wenn ich erst nach meinem Urlaub durch ein Inkasso schreiben erfahre, dass kein Geld beim Jobcenter angekommen sei, dann ist das wohl Betrug. Denn ich darf doch wohl davon ausgehen, dass die hinter Ihrem Wort stehen wobei sie das ja sowieso müssen. Also verstehe ich deine Sinnlose Frage nicht ? Bisschen mitdenken und Gehirn ansträngen danke !

martinzuhause  24.07.2017, 16:50
@tolgii1987

hättest du dein hirn dabei in betrieb genommen wäre dir klar, das man sowas immer schriftlich macht und nicht erst mal einige jahre ins ausland reist.

das amt wird das geld von dir einfordern und auch vollstrecken lassen.

ob du es dann vom vermieter noch bekommst hat damit nichts zu tun

tolgii1987 
Fragesteller
 24.07.2017, 16:55
@martinzuhause

Klar aber da ich im Ausland war, haben wir per Mail Kontakt gehabt. Die wussten das auch! Mag sein dass Mail keine Gerichtsbarkeit hat, aber in diesem Zusammenhang ist es wohl unabsehbar .

martinzuhause  24.07.2017, 16:58
@tolgii1987

dann weise denen mal nach das sie es wussten. auch aus dem ausland kann man briefe schreiben. auch als einschreiben.

Wenn du an das Jobcenter nichts zurück gezahlt hast bzw.von deinem laufenden Leistungsanspruch monatlich keine 10 % von deiner maßgeblichen Regelleistung ( Regelsatz für den Lebensunterhalt ) als Rate einbehalten wurde,dann hattest du mit dem Jobcenter auch keinen Vertrag über ein zinsloses Darlehen !

Hat man ein zinsloses Darlehen,muss man eine monatliche Rate zurück zahlen bzw.sie wird vom laufenden Regelsatz einbehalten,bis das Darlehen getilgt ist und dann stünde dir auch die Kaution zu und nicht dem Jobcenter.

Wenn du noch Mails hast,aus denen hervor geht das sie sich verpflichten die Kaution ans Jobcenter und nicht an dich zu überweisen,solltest du gegen diese Inkasso Forderung erst einmal fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch einlegen,dass ganze nachvollziehbar erklären und mit einer Kopie der Mail nachweisen.

Am Ende bleibt dir wahrscheinlich dann nur die Klage,am besten suchst du dir einen fachkundigen Anwalt,wenn du wenig Einkommen hast versuche beim Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt zu bekommen.

Man könnte dann nur darauf hoffen das ein Gericht diese Mail anerkennt und wenn nicht,dass du den damaligen Vermieter noch vor der Verjährung nachweislich aufgefordert hast die Kaution zu zahlen.

Wenn ich mich nicht irre,fangen diese 3 Jahre mit dem Schluss des Jahres an zu laufen,in dem der Anspruch entstanden ist.

Angenommen man ist am 31.10.2012 aus der Wohnung ausgezogen,dann gehen die Gerichte davon aus das die Kaution in der Regel nach 6 Monaten fällig wird,also der Anspruch darauf entsteht.

Die Kaution müsste dann also angenommen ab dem 30.04.2013 gezahlt werden,die 3 jährige Verjährungsfrist würde also mit dem Schluss des Jahres am 31.12.2013 beginnen und am 31.12.2016 enden.

2012 + drei Jahre, da dürfte ihr Anspruch gegen den Vermieter auf Rückzahlung der Kaution, spätestens Ende 2016, inzwischen schlicht verjährt sein und Sie müssen nun wie gefordert an das Jobcener bzw. dessen Inkassobeauftragten zahlen!

Einfach mal ein paar Jahre verschwinden, löst keine Probleme, sondern "brockt" Ihnen im geschilderten Fall welche ein!

Einen, wie auch immer gearteten vermeintlichen Betrugsvorwurf müssen Sie erstmal beweisen!