Jobcenter zahlt Kaution nicht

8 Antworten

Hast du denn den Umzug und somit die Kostenübernahme des Umzuges und der KDU - vom Jobcenter genehmigt bekommen ?

Denn sonst hast du schon die Ursache dafür,dass dir keine Kaution in Form eines zinslosen Darlehens übernommen werden.

In der Regel bekommst du diese Zusicherung nur,wenn der Umzug notwendig ist und die KDU - angemessen sind.

Wenn das Jobcenter damals eine Kaution an den Vermieter gezahlt hätte,dann hast du doch sicher diese in Raten ans Jobcenter zurück zahlen müssen oder hast du vom Jobcenter nur eine Zusicherung bekommen,bei evtl.auftretenden Schäden in Höhe der Kaution einzustehen.

CravenMoorhead 
Fragesteller
 23.04.2015, 10:49

Also ich habe den Umzug von der alten in die neue Wohnung genehmigt bekommen jedoch habe ich keine Kosten für den Umzug beantragt.

Der Umzug war ja notwendig, da mein alter Vermieter mich hochkant gekündigt hat und ich somit in eine neue Wohnung musste.

Nein, es hieß beim Jobcenter Darlehn, dass ich Monatlich abzahlen muss. Ich war einverstanden und habe dieses auch unterschrieben. Nun frage ich mich halt ob mir die Kaution trotzdem noch zu steht da sie halt damals wie gesagt nie vom Jobcenter gezahlt wurde. :/

isomatte  23.04.2015, 11:11
@CravenMoorhead

Sind denn dann auch Raten von deinem Regelsatz abgezogen worden ?

Beantragen musst du alles,ohne dem geht gar nichts und wenn nie eine Kaution an den alten Vermieter gezahlt wurde,dann musst du auch nichts zurück zahlen,dass Jobcenter wird dir dieses sicher schriftlich bestätigen können,ob etwas an den Vermieter überwiesen wurde oder nicht.

Denn wenn die Kaution gezahlt wurde und es keinen Grund für das einbehalten dieser gibt,dann musst du sie ja wieder zurück bekommen und wenn das halt noch dauert,dann muss das Jobcenter erneut einspringen und du zahlst doppelt zurück.

Da muss geprüft werden, ob und wann schon eine Kaution gezahlt worden ist. Einer der beiden Beteiligten "lügt": Jobcenter oder Vermieter.

Eine zweite Kaution wird sicher nicht bezahlt, bevor die Sache absolut geklärt ist...

Die Kaution des Jobcenters hast du ja nicht gezahlt - sie steht dir dann auch nicht zu.

CravenMoorhead 
Fragesteller
 23.04.2015, 09:40

Damals in der Wohnung wurde mir die Kaution bewilligt und ist erst garnicht an den Vermieter raus gegangen. Das heißt, ich hatte nie eine Kaution. Bei der jetzigen Wohnung bekomme ich sie nicht bewilligt.

CravenMoorhead 
Fragesteller
 23.04.2015, 09:46

Das Jobcenter hat dieses ja eingestanden das die bewilligte Kaution nie raus gegangen ist. Deswegen denke ich das die Kaution dann für meine jetzige Wohnung übernommen wird da sie halt damals nicht ausgezahlt wurde.

Hoffentlich.

KlausM1966  23.04.2015, 10:15
@CravenMoorhead

Das Jobcenter hat dieses ja eingestanden das die bewilligte Kaution nie raus gegangen ist.

Davon hast du bisher nichts gesagt! Wie haben die das begründet?

CravenMoorhead 
Fragesteller
 23.04.2015, 11:00
@KlausM1966

Ich schreibe es genauso wie der Leistungssachbearbeiter dieses begründet hat..

''Die Kaution ist nie an den Vermieter gegangen, alles andere ist mir egal''!!!!! Genau das war die Aussage des Männeken hinterm Computer.

CravenMoorhead 
Fragesteller
 23.04.2015, 11:02
@CravenMoorhead

PS: Und noch am selben Tag hatte ich den neuen Mietvertrag vorgelegt der mir ebenfalls bewilligt wurde jedoch diesesmal ohne Kaution.

Wenn das JC die Kaution für deine vorherige Wohnung gezahlt hat, muss es auch Belege dafür geben und die Angelegenheit hätte abschließend geklärt werden können. Über die Bewilligung der Kautionszahlung musst du aber auch ein Schriftstück haben, dass du dem Vermieter hättest zeigen können.

Wenn das JC für deine neue Wohnung nicht zahlen will, wird es dafür Gründe geben. So etwas klärt man üblicherweise bereits im Vorfeld und bleibt in der alten Wohnung, wenn das Geld fehlt!

CravenMoorhead 
Fragesteller
 23.04.2015, 09:49

Der Vermieter hatte alle Papiere des JC und wusste bescheid. Das Jobcenter hat mir die Kaution in der Bewilligung auch bestätigt. Ich hatte leider keine andere Wahl die alte Wohnung zu verlassen da der Vermieter mich deswegen rausgeklagt hat. 

KlausM1966  23.04.2015, 09:59
@CravenMoorhead

Rausgeklagt, obwohl du die Bewilligung und somit Zahlungsverpflichtung des JC belegen kannst?

Damit wäre er niemals vor Gericht durchgekommen. Außerdem ist fraglich, ob nicht das JC der richtige Gegner der Klage gewesen wäre.

Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass das JC dich mit dieser Angelegenheit allein gelassen hätte, denn sie haben das ja nachweislich verschuldet.

Ab zum Anwalt!

Allerdings vermute ich ganz stark, dass du uns hier ein paar "kleine" Fakten verschweigst. Aber wir machen uns die Hose auch nicht mit der Kneifzange zu. ;)

CravenMoorhead 
Fragesteller
 23.04.2015, 10:03
@KlausM1966

Also ich verschweige definitiv keine Fakten da dies genau so ist wie ich es beschrieben habe. Gerne können wir privat schreiben oder auch telefonieren damit ich ihnen das nochmal in ruhe erzählen kann. ich selbst blicke bei dem ganzen Bullshit nicht mehr durch.

KlausM1966  23.04.2015, 10:12
@CravenMoorhead

Vielleicht verschweigst du nichts, aber du drehst es dir zurecht!

Bei mir schreibst du von "rausgeklagt", bei anderen von gekündigt. Was ist denn nun Fakt?

Wenn die Kaution als Darlehen zugesagt wurde, müssen die auch Zahlen und dir die Raten von deiner Stütze abziehen. Das da nichts passiert hätte dir auffallen müssen und spätestens nach der Mahnung des Vermieters, hättes das JC ebenfalls reagieren müssen. Mindestens hätten sie dir sagen müssen warum sie nicht gezahlt haben.

Das keine Zahlung erfolgt ist beweist sich dadurch, dass dir nichts abgezogen wird.

Ich denke, dass es da bessere Ratgeber gibt, die dir helfen können. Ganz sicher gibt es aber auch Beratungsstellen an die du dich wenden kannst!

CravenMoorhead 
Fragesteller
 23.04.2015, 10:57
@KlausM1966

Nein, ich drehe auch nichts zurecht... es ist genauso wie ich es geschildert habe!!!!

Rausgeklagt und gekündigt ist für mich dasselbe.

Es ist mir aufgefallen, und als ich beim Jobcenter nachfragte hieß es von meinem Leistungssachbearbeiter das die Kaution an den Vermieter raus gegangen ist. Ich hatte über 5 Monate knatsch mit dem Jobcenter. Ich war maximal 3x in der Woche im Hause und bin dem kram auf den Leim gegangen bis ich einen Termin beim Teamleiter hatte der im Computer nachgesehen hat was jetzt Tatsache ist. An dem Tag kam raus das die Kaution zwar vom Jobcenter bewilligt wurde und das sie hätte an den Vermieter gehen sollen was jedoch nie geschah. Ich hatte die fistlose Kündigung vom Vermieter und vom Amtsgericht eine Wohnungsräumung!!!!! Da war leider alles zuspät und das JOBCENTER hat es keinesfalls interessiert.

KlausM1966  23.04.2015, 11:10
@CravenMoorhead

Sorry, aber dann hätte dir diese Plattform hier echt früher einfallen können. Abgebrannte Häuser können wir hier auch nicht mehr retten.

Spätestens bei der Androhung der fristlosen Kündigung in der letzten Mahnung des Vermieters wäre ich beim Anwalt gewesen.

Jetzt kann, wenn überhaupt, auch nur noch eine Anwalt helfen!

Ich habe ein ähnliches Problem. Ich habe mit meinem Lebensgefährten eine Wohnung bewilligt bekommen vom Jobcenter sowie Kaution bewilligt bekommen und kämpfe nun schon seid 5 Wochen darum das Miete und Kaution gezahlt werden. Der Vermieter droht mittlerweile mit Kündigung der Wohnung und Anzeige wegen sozialbetrug. Und das obwohl noch vor dem Umzug alles bewilligt wurde.

@eisblume schön und gut Dan Kunden ja "oft" nicht daran denken. Allerdings habe ich es bewilligen lassen im Vorfeld habe das schriftlich und muss es trotzdem mit einem Anwalt erkämpfen.

Also damit du das nicht falsch verstehst: die Kaution wird dir vom JC nur geliehen. Das ist nicht für eine freie Verwendung gedacht.

CravenMoorhead 
Fragesteller
 23.04.2015, 10:00

Es soll nicht einer freien Verwendung dienen sondern für die Kaution sein die ich jetzt wieder zu zahlen habe.