Brief vom Amtsgericht §79 GNotKG?

4 Antworten

Du warst ganz offensichtlich Miterbe, ansonsten hättest du keinen Brief in der Nachlasssache erhalten.

Mit dem Beschluss wurde der Geschäftswert in der Nachlasssache festgesetzt, der sich normalerweise aus dem Vermögen abzgl. Verbindlichkeiten ergibt. Dieser dient dazu, Gerichtskosten zu berechnen, z.B. für einen Erbschein.

Die Festlegung des Geschäftswertes (bei Zivilprozessen auch Streitwert genannt) ist deshalb erforderlich, weil sich die Gebühren für Gerichte und Notare danach richten. So sind z.B. die Kosten für einen Grundbucheintrag, den du ja noch machen lassen musst, davon abhängig. Hier eine solche Gebührentabelle:

https://www.grundbuch.de/gebuehrenordnung.html

Am einfachsten erkundigst du dich beim Absender des Briefes: Ich vermute jetzt: für die Erteilung des Erbschein nach deiner Mutter wurde der Geschäftswert ( = Nachlassvermögen) mitgeteilt und aus dem Wert rechnet sich die Gebühr für den Erbschein.

Meines Wissens ist dies im Moment nur die Information gegen welche nach Prüfung noch ein Widerspruch ( oder Klage?) erhoben werden kann.

Die Rechnung für den Erbschein kommt später.

besuche das Gericht und kläre die Sache dort.