Wer zahlt beim Hausverkauf die Eintragungsbekanntmachung im Grundbuch an das zuständige Amtsgericht, der Käufer oder Verkäufer?

3 Antworten

Schaust Du in den Notarvertrag, wer die Gebühren für das Grundbuchamt (Amtsgericht) zu tragen hat. Dort sollte dieser Punkt geregelt sein. Meines Wissens nach trägt das aber der Käufer.

Eine Eintragungsbekanntmachung kostet nichts und wird nicht an das Amtsgericht erteilt, sondern vom Amtsgericht, welches als Grundbuchamt den Eigentumswechsel prüft, an alle Beteiligten. Kosten verursacht allerdings die Eintragung eines neuen Eigentümers. Diese bezahlt grundsätzlich der Antragsteller, also im Regelfall der Erwerber. Zusätzlich wird im Kaufvertrag normalerweise die Kostenübernahme des Erwerbers vereinbart.

Hallo,

die Frage der Kostenübernahme sollte in deinem Kaufvertrag geregelt sein.