Brechen in der Öffentlichkeit?
Hallo Leute, hier kommt meine leicht unappetitliche Frage. Angenommen ich würde in der Fußgängerzone erbrechen (ohne Alkoholeinfluß, durch z.B. Krankheit oder Schwindel), müsste ich das Erbrochene eigenhändig entfernen, oder müsste ich es melden (wo?) und für die Reinigung bezahlen?
3 Antworten
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Dass ist gut möglich, denn es gilt das Verursacherprinzip
Hallo.
Also ich glaube das musst du nicht weg machen solange man dich nicht sieht währe halt besser es weg zumachen aber wenn man nichts hat hat man nichts soll man es dann wieder auflecken ? ne müsste man nicht also glaube ich man muss es nicht weg machen glaube eher Melden.
Schönen Tag.
Kommt auf den Besitzer des Grundes an.