brauche ich gehaltsabrechunungen trotz Arbeitsbescheinigung-ALG?

1 Antwort

Zur Berechnung Arbeitslosengeld wird immer der Vordruck Arbeitsbescheinigung benötigt, weil dort mehr Angaben vom Arbeitgeber drin zu machen sind, als in der Entgeltabrechnung enthalten sind.

Wenn der Arbeitgeber das aus irgendeinem Grund nicht schafft, die Arbeitsbescheinigung rechtzeitig auszufüllen, oder diese nicht ausfüllen will, kann man dies bei der Agentur angeben, und es kann aufgrund der Entgeltabrechnungen eine vorläufige Berechnung gemacht werden. Wenn dafür nicht genügend Unterlagen vorliegen, werden die noch fehlenden Unterlagen angefordert.

Wenn du dann zwischenzeitig doch noch die ausstehende Arbeitsbescheinigung nachreichst, wird die erst im Haus "rumgereicht", bis sie bei der zuständigen Fachabteilung liegt. Dann wird sie verarbeitet. Es kann daher sein, dass sich das Anschreiben (Anforderung von fehlenden Unterlagen) und der Eingang der Arbeitsbescheinigung überschnitten hat.

Klarheit bekommst du am besten über die Servicerufnummer (Kundennummer und Rentenversicherungsnummer bereit halten). Die können dann Auskunft geben, ob die Arbeitsbescheinigung eingegangen ist. Dann sind auch die Entgeltabrechnungen normalerweise nicht mehr erforderlich.