Brauche einen Anwalt aber habe kein Geld - was tun?
Ich wurde zu einem Gerichtsverfahren eingeladen und mir wurde gesagt, dass ich einen Anwalt brauche. Das Problem ist das ich mir als Student keinen Anwalt leisten kann. Wenn ich bis zu zwei Wochen keinen habe dann habe ich automatisch das Verfahren verloren... Was soll ich tun ?
10 Antworten
Eingeladen wurdest du sicherlich nicht. Es dürfte sich hier wohl eher um eine Vorladung handeln.
Aus deiner Frage geht leider nicht hervor, ob es sich hierbei um eine zivilrechtliche oder eine strafrechtliche Sache handelt.
Anhand der 2-Wochen-Frist denke ich mal, es ist eine zivilrechtliche Sache. Ich denke auch nicht, dass hier Anwaltszwang herrscht. Daher könntest du der Klage auch ohne Anwalt widersprechen.
Um eine seriöse Auskunft zu geben, wären mehr Details nötig.
Genau es handelt sich um eine Vorladung, jedoch besteht vor dem Landgericht Anwaltszwang.
EINgeladen? Nicht eher VORgeladen?
Einen ANwalt kann Dir niemand aufzwingen. Was wird Dir denn vorgeworfen? Ansnonsten kannst Du Prozesskostenhilfe bantragen.
Danke, wieder was gelernt. Robert Liebling weiß das auf JEDEN Fall ;)
Ergänzungsfrage: hätte da vorher dann nicht schon mal irgendwie was bekannt sein müssen? Oder geht das auch "aus dem Nix heraus"? Es klang beim Fragesteller so "überraschend".
Wenn das im ersten Rechtszug am Landgericht stattfindet, beträgt der Streitwert mehr als 5.000 €. Ich behaupte mal - vor allem in Verbindung mit einer Körperverletzung - dass das nicht völlig aus den Wolken fällt.
Ist das ein Zivilprozess nach BGB kannst du Prozeßkostenhilfe beantragen, ist das Strafrecht musst du sehen, wo du dein Geld her bekommst.
Aber wenn das eine Sache ist, wo Anwaltszwang herrscht, solltest du schon sehen, das du eine Lösung findest... Kredit, abstottern..sowas halt.
Es herrscht Anwaltszwang, aber es ist doch immernoch ein Zivilprozess.
Die hätten dir folgendes sagen können (wissen sie bestimmt): In B, HH und HB gibt es die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft), wo Menschen in besonderen Situationen kostenlose Rechtsberatung bekommen, auch wie das funktioniert mit der Prozesskostenhilfe. Überall sonst ist für Bedürftige das Amtsgericht zuständig für eine kostenlose Rechtsberatung, bzw. wie du dich weiter zu verhalten hast. Ich würde keine Zeit verlieren, dort vorstellig zu werden - erst mal nur hingehen und fragen. Normalerweise wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt, bevor es gleich mit einem Prozess losgeht. Viel Erfolg!
Aussergerichtliche Einigung im Zivilrecht. Im Strafrecht und bei Anklageerhebung durch den Staatsanwalt, weiß ich nicht.
Strafrecht oder Zivilrecht? Erster Rechtszug am Amtsgericht oder Landgericht? Oder hilfsweise: Worum geht es?
Die bereits anderweitig Prozesskostenhilfe gibt's nur in Zivilsachen, nicht im Strafverfahren.
Zivilrecht und Landgericht, es geht um einer körperlichen Auseinandersetzung bei der ich angezeigt wurde.
Dann keine weitere Zeit verlieren und jetzt übers Wochenende die Unterlagen zusammensuchen, die Du für den Antrag auf PKH brauchst.
http://www.justiz.de/formulare/zwi\_bund/zp1a.pdf
Hast Du die Klageschrift und Frist zur Klageerwiderung schon bekommen?
Du irrst. Ab Landgericht aufwärts braucht jede Prozesspartei einen Anwalt.