Anwalt für Student (kann mir leider keinen selbst leisten)?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Deines Wohnortes "Beratungshilfe" beantragen. Wenn diese bewilligt wird - und das ist bei Studenten normalerweise der Fall - kannst Du einen Anwalt Deiner Wahl konsultieren (wenn Du nicht in HB oder HH wohnst). Du zahlst dann einmalig 10,-€ Eigenbeteiligung. Damit ist alles abgedeckt, was noch nicht Gerichtsverhandlung ist - also auch Schriftwechsel etc.

Robespierre 
Fragesteller
 19.09.2011, 21:02

Ich wohne in Bremen. Wäre das jetzt ein großes Problem?

skyfly71  19.09.2011, 21:04
@Robespierre

Dann kannst Du nur die "öffentliche Rechtsberatung" beim Amtsgericht in Anspruch nehmen. Ist aber auch erst mal besser als nix.

Beim Thema "Verkaufsrecht" (Vertragsrecht?) könnte dir evtl. die Verbraucherzentrale weiterhelfen.

Wenn es unbedingt ein Anwalt sein muss, kannst du evtl. Beratungshilfe beantragen. Dazu kannst du bei der Terminvereinbarung beim Anwalt einfach dazusagen, dass du einen solchen Antrag stellen willst. Die Mitarbeiter werden dir dann sagen, welche Nachweise du mitbringen musst, damit du deine finanziellen Verhältnisse ausreichend nachweisen kannst. Dabei könnte es passieren, dass der Anwalt dir im Falle der Ablehnung direkt seine Rechnung schickt. Wenn du sichergehen willst, kannst du deinen Antrag auch beim Amtsgericht stellen und dann mit der Entscheidung über deinen Antrag zum Anwalt gehen.

Falls du Beratungskostenhilfe bekommst, kann der Anwalt eine Gebühr von 10 Euro von dir verlangen. Den Rest bekommt er aus der Staatskasse.

Hallo, für was brauchst du den Anwalt? WEnn es beispielsweise um Arbeitsrechtsfragen geht, kann man im Internet die entsprechenden Foren raussuchen. Oft wird da eine Rechtsberatung für 10 Euro angeboten.

Robespierre 
Fragesteller
 19.09.2011, 20:42

Verkaufsrecht denke ich

bountyeis  19.09.2011, 20:54
@Robespierre

Kommt eine Verbraucherberatung in Frage? Verbraucherberatung und Wohnort googeln.

Robespierre 
Fragesteller
 19.09.2011, 20:58

Ich muss so schnell wie möglich mit Gegenantwort eines Anwalts antworten. Es handelt sich dabei um Verkaufsrecht. Bis zum 30.9. muss ich dem anderem Anwalt geantwortet haben.