bg unfallrente

3 Antworten

Das SGB 7 (Unfallversicherung) regelt folgendes:

§ 72 Beginn von Renten

(1) Renten an Versicherte werden von dem Tag an gezahlt, der auf den Tag folgt, an dem 1.der Anspruch auf Verletztengeld endet,
2.der Versicherungsfall eingetreten ist, wenn kein Anspruch auf Verletztengeld entstanden ist.

(2) Renten an Hinterbliebene werden vom Todestag an gezahlt. Hinterbliebenenrenten, die auf Antrag geleistet werden, werden vom Beginn des Monats an gezahlt, der der Antragstellung folgt.

(3) Die Satzung kann bestimmen, daß für Unternehmer, ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder mitarbeitenden Lebenspartner und für den Unternehmern im Versicherungsschutz Gleichgestellte Rente für die ersten 13 Wochen nach dem sich aus § 46 Abs. 1 ergebenden Zeitpunkt ganz oder teilweise nicht gezahlt wird. Die Rente beginnt spätestens am Tag nach Ablauf der 13. Woche, sofern Verletztengeld nicht zu zahlen ist. (4) (weggefallen)

Die Unfallrente beginnt ab dem ersten Tag der Arbeitsfähigkeit. Gilt 3 jahre ab unfalltag als vorläufige Entschädigung. Dann erfolgt eine Nachbegutachtung zur Rente auf unbestimmte Zeit (außer der gutachter hat bei der ersten rentenbegutachtung festgestellt, dass sich die unfallfolgen schon in den ersten drei Jahren bessern.

Maßgeblich ist das Datum des Antrags. Wenn dann vielleicht noch Verletztengeld gezahlt wird, wird das bei Genehmigung der Rente verrechnet. Auch wenn zur Überbrückung Sozialgelder bezogen wurden, werden diese gegen gerechnet. (Mit der Nachzahlung verrechnet)

Doris61  31.03.2019, 11:29

Unfallrente muß ich nicht extra beantragen. Es läuft von seite der bg, aber ich dachte das es fristen gibt zur bearbeitung, da unfallrente seit September zusteht und aber bearbeitung immer noch nicht abgeschlossen ist.

DerHans  31.03.2019, 12:24
@Doris61

Die Nachzahlung wird erst überwiesen, wenn feststeht, dass vorgeleistete Zahlungen verrechnet wurden. Die reguläre Rentenzahlung erfolgt dann über den Postrentendienst jeweils zum Monatsletzten.