Unfallrente rückwirkend - spezielle Situation

4 Antworten

Weißt du, da es sehr schwer ist, hier was zu raten, wende dich doch an einen Anwalt, der sich mit Versicherungsrecht auskennt.

Hoi.

So auf die schnelle kann ich das Vorgehen der BG nur bestätigen:

"§72 SGB VII

(1) Renten an Versicherte werden von dem Tag an gezahlt, der auf den Tag folgt, an dem

  1. der Anspruch auf Verletztengeld endet,"

Da der "letzte" Anspruch auf Verletztengeld erst im Mai 2012 endete, scheinen die Recht zu haben. Aber warte erstmal den Rentenbescheid ab, da müssen die das genau erläutern und du kannst dann evtl. das rechtlich überprüfen lassen.

Vielleicht finde ich noch was in einem Kommentar oder Urteil....

Ciao Loki

Zunächst zahlt die BG für die Hauptbeschäftigung, nur die war ja auch versichert. Nun hat sie dir eben diese Nebentätigkeit anerkannt und auch soweit entschädigt. Es stand ja damals noch gar nicht fest, ob eine Rente gezahlt wird. Nach deiner Rechnung würdest du Verletztengeld und Rente haben wollen. Verständlich das da die BG nein sagt.

@ amigo06

Ich möchte in dem Sinn nicht doppelt kassieren, ich will ja für den Nebenjob keine Unfallrente rückwirkend sondern nur für die Haupttätigkeit. Das Verletztengeld für den Nebenjob war ja auch bei weitem nicht so hoch wie die Rente aus der Haupttätigkeit, ich denke also daß ich wie es jetzt aussieht eher schlecht fahre.