Unfallrente rückwirkend - spezielle Situation
Ich habe von der BG eine Unfallrente von 20% genehmigt bekommen. Im Schreiben steht daß die Rente ab dem Tag ab dem kein Anspruch mehr auf Verletztengeld besteht bezahlt wird. Bei meiner Haupttätigkeit habe ich bis Mai 2011 Verletztengeld bezogen und dann im Juni 2011 wieder begonnen zu arbeiten. Somit wäre klar daß ich die Rente rückwirkend ab Juni 2011 bekommen müsste. Allerdings hatte ich eine Nebentätigkeit die ich bis zum aktuellen Zeitpunkt auf Grund der Verletzung nicht mehr ausüben konnte und nun feststeht das ich diese Tätigkeit auch weiterhin nicht mehr ausüben kann. Für diese Nebentätigkeit habe ich bis Mai 2012 Verletztengeld erhalten. Die BG will jetzt erst ab Juni 2012 Unfallrente bezahlen da ich ja bis Mai 2012 Verletztengeld erhalten habe (aber allerdings nur für die Nebentätigkeit!). Das Ganze müsste doch separat in Haupt und Nebentätigkeit gesehen werden, oder? Also daß ich für die Haupttätigkeit rückwirkend abJuni 2011 die Unfallrente bekommen müsste, oder sehe ich das falsch? Die BG lehnt das jedenfalls (telefonisch) erstmal ab.
Soll ich dagegen Einspruch erheben oder wie sieht in diesem Fall die Rechtslage aus?
Danke
4 Antworten
Weißt du, da es sehr schwer ist, hier was zu raten, wende dich doch an einen Anwalt, der sich mit Versicherungsrecht auskennt.
Hoi.
So auf die schnelle kann ich das Vorgehen der BG nur bestätigen:
"§72 SGB VII
(1) Renten an Versicherte werden von dem Tag an gezahlt, der auf den Tag folgt, an dem
- der Anspruch auf Verletztengeld endet,"
Da der "letzte" Anspruch auf Verletztengeld erst im Mai 2012 endete, scheinen die Recht zu haben. Aber warte erstmal den Rentenbescheid ab, da müssen die das genau erläutern und du kannst dann evtl. das rechtlich überprüfen lassen.
Vielleicht finde ich noch was in einem Kommentar oder Urteil....
Ciao Loki
Zunächst zahlt die BG für die Hauptbeschäftigung, nur die war ja auch versichert. Nun hat sie dir eben diese Nebentätigkeit anerkannt und auch soweit entschädigt. Es stand ja damals noch gar nicht fest, ob eine Rente gezahlt wird. Nach deiner Rechnung würdest du Verletztengeld und Rente haben wollen. Verständlich das da die BG nein sagt.
@ amigo06
Ich möchte in dem Sinn nicht doppelt kassieren, ich will ja für den Nebenjob keine Unfallrente rückwirkend sondern nur für die Haupttätigkeit. Das Verletztengeld für den Nebenjob war ja auch bei weitem nicht so hoch wie die Rente aus der Haupttätigkeit, ich denke also daß ich wie es jetzt aussieht eher schlecht fahre.