Bewährungswiderruf Beschwerde in zweiter Instanz?

1 Antwort

Es sind immer alle anderen an allem schuld!

Du behauptest:

Meine Aussetzung zur Bewährung wiederrufen. Leider wurde die Frist der sofortigen Beschwerde versäumt

Welchen Sinn haben Fristen, wenn sie ignoriert werden können?

Mit Zustellung des Bewährungswiderrufs, wurdest du belehrt, welches Rechtsmittel gegen den Widerrufsbeschluss eingelegt werden kann.

Kommt es zu einem Bewährungswiderruf, ist gegen den Widerrufsbeschluss (§ 453 Abs. 1 StPO) das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.

Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Woche ab Bekanntgabe der Widerrufsentscheidung einzulegen (§ 311 Abs. 2 StPO).

Leider versäumt zu haben heißt eben auch, leider die Konsequenzen tragen zu müssen. So sieht's doch aus.

Du stellst dich hier als Opfer der Justizwillkür hin.

Fakt ist: . Man hat dir die Chance der Bewährung gegeben.

Du hast den Bewährungswiderruf zu verantworten. Niemand sonst.

Du hast eine Woche Zeit gehabt und Fristen ungenutzt verstreichen lassen.

Warum, wieso, weshalb, spielt doch überhaupt keine Rolle.

Das du jetzt möglicherweise einfährst ist Fuck - gar keine Frage.

Aber anstatt jetzt trotzig zu versuchen allen anderen ans Bein zu pissen für Mist, den du gebaut hast, geht gar nicht.

Dieser Antrag wurde aus sehr fadenscheinigen Gründen vom Amtsgericht abgelehnt.

Aus privaten Gründen musste ich meine RA das Mandat entziehen. 

Es geht noch besser!

Desweiteren ist die Richterin sehr voreingenommen und ist bei mehreren Anwälten dafür bekannt, aus eigenem Interesse/Laune zu Urteilen.

Gehst du mit den Anwälten abends einen trinken und man plaudert locker unter Männern, was die Richterin doch für ein ungerechtes Biest ist - oder woher hast du dein Insiderwissen.

Für sehr viel wahrscheinlicher halte ich persönlich jedoch, dass du vor Gericht den selben Eindruck hinterlässt, wie hier.

Uneinsichtig, ignorant, manipulierend und unschuldig sowieso.

Das wahrscheinlich auch lange gut funktioniert. Aber irgendwann ist Feierabend.

Vom ersten bis zum letzten Satz ist nichts zu lesen, das du Verantwortung für dein Handeln übernimmst. Nicht ein Wort.

Die böse Richterin, der inkompetente Anwalt, Bla Bla.

Spul' doch mal ein Stück zurück. Weshalb halb gab es überhaupt einen Bewährungswiderruf?

Nach § 56f Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) widerruft das Gericht die Bewährung (Bewährungswiderruf), wenn die verurteilte Person in der Bewährungszeit eine Straftat begeht und dadurch zeigt, dass die Erwartung, die der Strafaussetzung zugrunde lag, sich nicht erfüllt hat.

§ 56f StGBWiderruf der Strafaussetzung

Nicht nur der Bewährungswiderruf ist gesetzliche geregelt, sondern auch:

Das Gericht sieht jedoch von dem Widerruf ab, wenn es ausreicht,

1.weitere Auflagen oder Weisungen zu erteilen, insbesondere die verurteilte Person einer Bewährungshelferin oder einem Bewährungshelfer zu unterstellen, oder2.die Bewährungs- oder Unterstellungszeit zu verlängern.

2In den Fällen der Nummer 2 darf die Bewährungszeit nicht um mehr als die Hälfte der zunächst bestimmten Bewährungszeit verlängert werden.

https://dejure.org/gesetze/StGB/56f.html

Du willst wissen:

Wie kann ich jetzt vorgehen?

Pack deine Tasche und mach die auf den Weg zum Strafantritt, sobald du dazu aufgefordert wirst.

Und vergiss deinen Ausweis nicht nicht, sonst lassen sie dich nicht in den Knast.

Solltest du diesen Termin auch leider wieder versäumen, musst du damit rechnen, dass sie dich irgendwann abholen und die den HB unter die Nase halten.

Kann ich Beschwerde beim Landgericht stellen?

Du hast glaube ich noch nicht registriert, was Sache ist, oder?

Das einig sinnvolle, was du machen kannst, ist dir einen neuen Anwalt zu suchen.

Wichtige Infos, z.B. über die Länge der Haftstrafe gibt es natürlich nicht.

Wurden wie oben beschrieben erneute Straftaten begangen, wird es auch noch mal einen Prozess geben.

Mach dir nicht länger selber etwas vor, sondern setz dich mit der Situation auseinander.

Damit du nicht immer alles glauben musst, was die irgendwelche Leute erzählen, mach dich selber schlau.

Was du dazu brauchst, findest du hier:

https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/ordentliche-gerichte/amtsgericht-waren/Informationen/Verfahrensablauf/

Jungleerika  06.03.2023, 21:05

heurekaforyou: Nichts hinzuzufügen, habe die gleiche Meinung zum Fragesteller!